Branchenrelevante Auswirkungen durch geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach dem Kabinettsentwurf
Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Der Entwurf des Kabinetts ist eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die diesen Gesetzesentwurf dann ins Parlament einbringen sollen. Bei einem solchen Gesetzesentwurf „aus der Mitte des Parlaments“ muss das Gesetz nicht durch den Bundesrat abgesegnet werden muss. Damit könnte das Gesetz schon in der nächsten Woche In Kraft treten. Allerdings handelt es sich hier um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, dem der Bundesrat zwar nicht zustimmen muss, gegen das er jedoch mit Mehrheit Einspruch einlegen kann.
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