Amtlicher Mineralölabsatz September 2020 – Erholung bei Kraftstoffen

Nach dem starken Einbruch des Mineralölabsatzes in Deutschland im August zeigte sich im September zumindest bei den Kraftstoffen eine freundlichere Tendenz. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber dem September 2019 um über elf Prozent.

Bei den Kraftstoffabsätzen fiel, auch im Vergleich zum Vormonat August, das Minus deutlich geringer aus. Mit knapp 1,5 Millionen Tonnen lag der September-Absatz von Ottokraftstoff um 2,5 Prozent unter dem Niveau von September 2019 (im August hatte das Minus noch 9,1 Prozent betragen).

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Geschäftsplanungen 2021 – Checkliste

Wie bereits im letzten Jahr haben wir erneut eine Checkliste erstellt, die bei der Geschäftsplanung für das Jahr 2021 helfen soll. Einige Punkte sind neu, andere die gleichen wie im letzten Jahr.

Natürlich steht hinter jeder Absatz- und Umsatzplanung für das nächste Jahr die große Frage, wie stark und wie lange sich die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen auch in 2021 noch auswirken. Dass sie weiter Auswirkungen haben werden, steht für uns außer Frage. Insbesondere zu den möglichen langfristigen Folgen hat unser Dachverband ZTG e.V. sich im ZTG-Report 1/2020 bereits ausführlich geäußert.

In diesem Zusammenhang möchten wir nur an die Aussage des CEO von Royal Dutch Shell, Ben van Beuren, erinnern: „Der Kraftstoffverbrauch bleibt langfristig niedriger als vor der Krise, auch wenn die Corona-Pandemie überstanden ist. Es wird eine permanente Delle für viele Jahre bleiben.“ Wir gehen davon aus, dass diese Aussage auch für den deutschen Markt zutrifft.

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Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020

Das offizielle Dokument zur Verkündung der Beschlüsse zur weiteren Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie umfasst fünfzehn Seiten. Im Folgenden fassen wir die Beschlüsse zusammen:

  • Die Geltung der unter dem Stichwort „Lockdown-Light“ erlassenen Beschränkungen wird bundesweit mindestens bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
  • Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen sind weitere Finanzhilfen von 15 Milliarden Euro
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiter geöffnet. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich wie bisher höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Neu: Bei einer Verkaufsfläche >800 qm höchstens eine Person pro 20 qm.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt künftig auch vor Geschäften, auf Parkplätzen und an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr.

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Mit Trauer und Bestürzung haben wir vom Ableben unseres langjährigen Vorstandsmitgliedes und Schatzmeisters Herrn Reinhold Urban erfahren. Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe e.V. wird Herrn Urban stets ein ehrendes Angedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Amtlicher Mineralölabsatz August 2020

Der Mineralölabsatz in Deutschland ist im August erneut stark eingebrochen. Bei den Mineralölprodukten gab es einen weiteren drastischen Absatzrückgang in diesem Corona-bedingt sowieso schon schwachen Verbrauchsjahr. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber August 2019 um über zwanzig Prozent.

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Neue Übersicht zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer

Die unter dem Stichwort „Lockdown light“ von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 in allen Bundesländern über den Verordnungsweg in Kraft gesetzt worden. Tatsächlich haben diese Verordnungen viele Gemeinsamkeiten, bspw. dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten, maximal zehn Personen, treffen dürfen. Doch selbst bei dieser einfachen Regel gibt es Unterschiede zwischen den Ländern: In Sachsen dürfen sich z.B. Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen…

Weitere Unterschiede gibt es bei der Pflicht zur Mund-/Nasebedeckung.

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Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Danach erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst ab dem 01.01.2021 auf 9,50 €, …

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Corona-Krise – Neuregelung der Pandemiebestimmungen

Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.

Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.

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Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.

In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.

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Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt

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