Bundesrat billigt Mindestlohngesetz

Bundesrat billigt Mindestlohngesetz

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR/Stunde gilt vom 1. Oktober 2022 an.

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird zu diesem Zeitpunkt auf 520,00 EUR monatlich erhöht, so dass eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zum 1. Juli 2022 erhöht sich der Mindestlohn von 9,82 € auf 10,45 €.

 

FTG e.V.