„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Offenbar steht das Bundeskartellamt unter politischem Druck, Aktivitäten auf dem Kraftstoffmarkt nachzuweisen. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man die Pressemitteilung des Amtes zu „„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ gelesen hat:

„Bonn, 2. Februar 2023: Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt bietet eine neue Serviceleistung an. In einem Newsletter werden wir künftig monatlich über aktuelle Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten informieren. Wenn Sie den Newsletter regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Nachricht an lea.pueschel@bundeskartellamt.bund.de  mit dem Betreff: „Kraftstoff-News“.

In der aktuellen ersten Ausgabe geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Preise für E5, E10 und Diesel sowie des Abstands der Tankstellenpreise zum Rohölpreis. Ein besonderes Augenmerk liegt diesmal auf den besonders hohen Preisen an den Autobahntankstellen.“

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Begründungspflicht bei Ablehnung von Pflegezeiten

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (sog. Vereinbarkeitsrichtlinien-umsetzungsgesetz – VRUG)“ am 24.12.2022 in Kraft getreten.

Darin geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie wurden im Wesentlichen folgende, von der Betriebsgröße abhängige Regelungen eingeführt:

Für Betriebe mit i. d. R. 15 oder weniger Arbeitnehmern gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, muss diese Ablehnung zukünftig begründet werden.

Für Ansprüche auf eine Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: Ebenso, wie es in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten bisher kein Anspruch auf Pflegezeit gab, bestand bislang auch für Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 25 Beschäftigten kein Anspruch auf Familienpflegezeit.

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Basiszinssatz ab 01.01.2023 – Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2023 erstmals wieder positiv.

Nachdem der Zinssatz seit dem 01.01.2013 negativ war, ist dieser im Januar 2023 mit 1,62 % wieder positiv. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07., parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst. Für die routinemäßige Änderung zum 01.07.2023 ist ein weiterer Anstieg zu erwarten.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2023 lauten demnach wie folgt:

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Digitalisierung des BA-Service BEA – Verjährung von Forderungen – Erinnerung Verpackungsregister

Das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) wird komplett digitalisiert. Arbeitgeber sind ab 01. Januar 2023 verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen rein digital zu übermitteln. Das soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit erleichtern und die Leistungsgewährung durch die Agentur beschleunigen.

Das Verfahren BEA betrifft die Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III, die Arbeitsbescheinigungen für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a SGB III sowie die Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III. Die Abgabe der Bescheinigungen muss künftig elektronisch erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Nötig ist die Übermittlung nur dann, wenn die Bundesagentur oder der Arbeitnehmer dies verlangen.

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Amtlicher Mineralölabsatz September 2022

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für September 2022 veröffentlicht. Bei unserer Besprechung der August-Daten hatten wir es angekündigt: „Die Auswirkungen des „Tankrabatt-Endes“ werden sich dann in den September-Werten zeigen.“ Und genau das ist der Fall.

Während andere Mineralölprodukte ähnliche Zuwächse gegenüber 2021 verzeichneten, bspw. das Leichte Heizöl (+16 %) und der Flugtreibstoff (+17,5 %), ging es mit den Diesel- und Benzinabsätzen sowohl im Vergleich zum Vorjahr wie auch zum Vormonat August nach unten. So verringerte sich der OK-Verbrauch verglichen mit August um ein Fünftel (-20,3 Prozent) auf knapp 1,4 Millionen Tonnen und der DK-Absatz um 14,5 Prozent auf 2,8 Millionen Tonnen.

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Weihnachtsgruß des Vorstands FTG e.V.

Unsere Welt ist zunehmend aus den Fugen geraten. Leicht könnte man den Eindruck bekommen, dass eine Krise in die andere übergeht, dass wir aus der Spirale der schlechten Nachrichten gar nicht mehr herauskommen und dass alles anstatt besser nur immer bedrohlicher wird.

2022 war für viele Menschen ein Jahr mit noch weiteren persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Nicht nur Corona und seine Folgen machen uns immer noch bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Besonders die Unterstützung und Hilfsbereitschaft gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine setzte ein bedeutendes Zeichen aktiver Solidarität vieler Einzelner, des Zusammenhalts und der Integration.

Die Krisen der vergangenen Jahre haben einen besonderen Weihnachtseffekt: Sie bewirken, dass viele Menschen das Weihnachtsfest 2022 ganz traditionell im Kreis der Familie und im Beisein von Freunden feiern wollen. Innehalten, dem Wesentlichen Raum geben, das Zusammensein mit Anderen bewusst begehen. Gönnen wir uns an den Feiertagen ein wenig Einkehrzeit – einen ausgedehnten Spaziergang in der Natur, Zeit mit der Familie, ausgesuchte Literatur, die uns zur Ruhe kommen lässt, einige Minuten in der nächsten Kirche. Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf das Wesentliche zu besinnen, sich zu sammeln, Kraft zu tanken.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe. Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

Geschäftsplanung 2023 – Auswirkung der Strompreisbremse für Tankstellen und Waschbetriebe

Michael Dagit von der Wotax-Steuerberatungsgesellschaft hat sich Gedanken zu den Auswirkungen der Strompreisbremse gemacht und uns dankenswerterweise sein beiliegendes Mandantenrundschreiben für unsere Mitglieder zur Verfügung gestellt. Zu diesen wichtigen Informationen schreibt er vorab:

„Das Strompreisbremsegesetz, kurz “StromPBG”, ist seit einigen Wochen im Entwurf verfügbar. Trotzdem Stromkosten für Tankstellen und Waschstraßen den zweit- oder drittgrößten Kostenposten darstellen, liest man nichts zum Thema. Die Nachrichten aus der Tagespresse sind teilweise unsauber formuliert.

Weil eine Stromrechnung mindestens so verwirrend aufgebaut ist wie das Steuerrecht, fühlen wir uns soweit “zuhause”, um Ihnen wenigstens einen groben Überblick anzubieten (siehe beiliegendes PDF). Faktisch sollte Ihr Stromanbieter Sie informieren, was er hoffentlich irgendwann auch tun wird.

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Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und endet am Samstag, 31. Dezember 2022.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum August 2021 ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent auf knapp 8,6 Millionen Tonnen. Die Menge ist schon bemerkenswert, weil sie fast diejenige des August 2019 erreicht und weil gleichzeitig die Absatzsituation in Deutschland von besonderen Erschwernissen aufgrund der niedrigen Flusspegelstände gekennzeichnet war.

Absatztreiber waren zunächst das Leichte Heizöl (+32,7 %) und der Flugtreibstoff (+41,4%). Beim Heizöl bunkerten Eigenheimbesitzer aus Sorge vor weiter steigenden Preisen und gleichzeitig ersetzten schon viele Industriebetriebe in der Produktion Gas durch Heizöl.

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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Der Bundesrat hat die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023 am 28.10.2022 gebilligt.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 % festgelegt. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022.

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