Gesetzentwurf zur verpflichtenden Aufstellung von Schnellladesäulen an Tankstellen

Gesetzentwurf zur verpflichtenden Aufstellung von Schnellladesäulen an Tankstellen

Die Aussage des Bundeskanzlers auf der IAA, Deutschland werde „als erstes Land in Europa in den nächsten Wochen ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem die Betreiber von 80 Prozent aller Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnelllademöglichkeiten mit mindestens 150 Kilowatt für E-Autos bereitzustellen,“ haben Sie sicherlich den Medien entnommen. Bisher ist der Text des Gesetzentwurfs nicht bekannt.

Neu ist die Idee nicht. Bereits in der Vorgängerregierung, in welcher der heutige Bundeskanzler noch Finanzminister war, gab es die Absicht, durch eine Versorgungsauflage Ladestationen für Elektrofahrzeuge an allen Tankstellen verpflichtend zu machen. Nach der Aussage des Bundeskanzlers geht es jetzt „nur“ noch um 80 Prozent aller Tankstellen, die dann allerdings Lader mit mindestens 150 Kilowatt aufstellen sollen.

Die Mineralölwirtschaft hat bereits in der Vergangenheit eine solche Verpflichtung abgelehnt, aus Gründen, die wir weitgehend teilen. Wir halten das Vorhaben für weder sinnvoll noch umsetzbar und deswegen – anders als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags noch im Jahr 2019 – auch für verfassungsrechtlich bedenklich.

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FTG e.V.