Vorsicht bei der Personalauswahl

Aus Mitgliederkreisen erhalten wir immer wieder Meldungen zu Unterschlagungen durch Mitarbeiter. Leider kann man den Menschen ja nur vor die Stirn schauen.

Der uns jüngst geschilderte Vorfall wäre aber zu vermeiden gewesen. Beim betroffenen Mitglied, wie die meisten Kollegen in Personalnöten, stellte sich ein junger Mann vor. Er sei gerade erst von der benachbarten Großstadt in die Gemeinde gezogen, da seine Partnerin hier einen tollen neuen Job angenommen habe. Zum Anmelden beim Gemeindebüro sei er noch gar nicht gekommen, weshalb er auch noch keinen neuen Ausweis habe, der alte sei abgelaufen. Das hole er in Kürze nach; einen Termin bei der Gemeindeverwaltung bekomme er wegen der Urlaubszeit aber erst in zwei Wochen. Auf das Arbeitszeugnis der letzten Stelle warte er auch noch, das komme jedoch bestimmt in Kürze an.

Der Kandidat schien eine Idealbesetzung zu sein: Freundlich im Umgang, nach eigener Aussage seit mehreren Jahren bereits an einer Tankstelle der gleichen Farbe beschäftigt, darum mit Kassensystem, Warenwirtschaft und den Abläufen vertraut. Dazu noch bereit, Nachtschichten zu fahren und auch seinen Probearbeitstag mit einer Nachtschicht zu beginnen.

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Nachweisgesetz – Neue Regelung für den Arbeitsvertrag

Der Bundestag hat am 23.06.2022 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ angenommen. Das jetzt beschlossene Gesetz ändert insbesondere das Nachweisgesetz, in dem bereits bisher der Mindestinhalt von Arbeitsverträgen festgeschrieben war. Mit der jetzigen Änderung werden die verpflichtenden Angaben, die in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, nochmals erweitert.

  1. Was ist neu?

Zusätzlich zu den bereits bislang erforderlichen Angaben sind nach der Gesetzesänderung nunmehr auch Angaben zu folgenden Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:

  • Sofern „mobiles Arbeiten“ vereinbart wurde, muss diese Vereinbarung nachgewiesen werden
  • Nachweis der Vereinbarung für die Vergütung von Überstunden
  • Zusätzlich zur vereinbarten Arbeitszeit sind nunmehr auch die Ruhepausen und Ruhezeiten (jedoch nur, sofern vereinbart!) anzugeben
  • Sofern sogenannte „Abrufarbeit“ vereinbart wurde, bedarf es nun zusätzlich zu den bisher gem. § 12 TzBfG erforderlichen Angaben folgender Nachweise:

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Bundesrat billigt Mindestlohngesetz

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR/Stunde gilt vom 1. Oktober 2022 an.

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird zu diesem Zeitpunkt auf 520,00 EUR monatlich erhöht, so dass eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zum 1. Juli 2022 erhöht sich der Mindestlohn von 9,82 € auf 10,45 €.

 

Immer noch mögliche Gefahrenquelle bei bestimmten VW-Modellen: Bersten eines CNG-Tanks bei der Betankung

Insbesondere Mitglieder mit einer Erdgaszapfsäule werden sich erinnern: Zeitweise durften im Jahr 2017 einige VW-Modelle mit Erdgas-Antrieb nicht mit diesem Kraftstoff betankt werden. Hintergrund war, dass im September 2016 an einer Tankstelle in Duderstadt der stark verrostete Tank eines VW Touran bei der Betankung mit CNG geborsten (nicht explodiert!) war und der Eigentümer des Fahrzeugs dabei schwer verletzt wurde. Es kam zu einer Rückrufaktion, zunächst für von 2005 bis 2009 produzierte Touran-Modelle. Bei denen wurden auch die vorderen Tanks geprüft und nunmehr auch kostenlos ausgetauscht. Anfang September 2016 weitete VW dann die Aktion sogar noch aus – auf bis Mai 2010 produzierte Touran, dazu Caddys (2005 bis 2010) und Passats (2008 bis 2010).

Nach Mitteilung von Volkswagen wollte das Unternehmen “sicherstellen, dass alle Gastanks der alten Generation ausgetauscht werden und somit alle Fahrzeuge auf Gasflaschen mit dem aktuellen, verbesserten Serienstand umgerüstet werden”.

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Auszahlung der Energiepreispauschale

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Um die finanziellen Auswirkungen zu mildern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Diese sollen schnell und unbürokratisch auch die Beschäftigten unterstützen. Zu diesem Entlastungspaket 2022 gehört unter anderem die Energiepreispauschale.

Jeder aktiv Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Sie zählt aber nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst. Daher müssen von der Pauschale keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch keine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden.

Vom Arbeitgeber muss die Energiepreispauschale im September 2022 in der Lohnabrechnung als lohnsteuerpflichtiger, aber beitragsfreier sonstiger Bezug berücksichtigt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist die Pauschale mit dem Großbuchstaben E zu kennzeichnen. Umfasst sind alle Arbeitnehmer, die am 01. September 2022 bei diesem Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis stehen und den Steuerklassen I bis V zugeordnet sind. Arbeitnehmer der Steuerklasse VI (zweites Dienstverhältnis) sind nicht begünstigt.

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Terminsache 1. Juli 2022: Eintragung ins Verpackungsregister auch für Tankstellen verpflichtend!

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland für alle Verpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Durch die Bezeichnung „Hersteller“ im Verpackungsgesetz herrschte lange Zeit die Auffassung, dass Tankstellen von dieser Verpflichtung zur Eintragung nicht betroffen sein könnten.

Inzwischen hat die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) klargestellt, dass unter dem Begriff „Hersteller“ auch die so genannten „Erstinverkehrsbringer“ von Verpackungen erfasst sind. Tankstellen sind dann „Erstinverkehrsbringer“, wenn sie Waren in Serviceverpackungen abgeben. Zu den Serviceverpackungen gehören bspw. Brötchentüten, aber auch Coffee-to-go-Becher.

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Amtlicher Mineralölabsatz Februar 2022

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Februar 2022 veröffentlicht. Danach ist in den ersten beiden Monaten der Absatz von Ottokraftstoff um 18,1 und der von Diesel um 15,5 Prozent gestiegen. Zwar sind die Zahlen vor dem Hintergrund zu betrachten, dass der Vorjahreszeitraum noch stark von den Corona-Maßnahmen beeinträchtigt war, während in diesem Jahr Lockdowns keine Rolle mehr spielten. Auf der anderen Seite lagen bereits im Februar 2022 die Preise im Schnitt um ca. 35 Cent/l über dem Februar 2021.

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Geänderte Preisangabenverordnung (PAngV) tritt am 28.05.2022 in Kraft

Am 28. Mai 2022 tritt die geänderte „PAngV 28.05.2022“ in Kraft. Die für Tankstellen relevanteste Änderung betrifft die so genannte Grundpreiskennzeichnung gemäß § 5 der PAngV n.F. Ab dem 28.05.2022 müssen für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit verwendet werden. Dies soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers einer verbesserten Preistransparenz dienen.

Die bisherige Ausnahme, dass bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abgewichen werden konnte, fällt damit weg. Bei sehr vielen Waren im Tankstellenshop muss daher die Preisauszeichnung neu vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte man Waren mit einem Gewicht von 100 Gramm (bspw. Schokolade) oder einem Volumen von100 Milliliter widmen, bei denen bisher wegen der Identität von Grundpreis und Gesamtpreis die Grundpreisangabe fehlt. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren der Grundpreis ausgezeichnet werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Man kann sich jetzt schon darauf einstellen, dass die immer noch vorhandenen Abmahnvereine bei der Preisauszeichnung solcher Artikel demnächst besonders genau hinschauen werden.

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UNITI expo Fachmesse in Stuttgart 17. – 19. Mai 2022

In wenigen Wochen ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet vom 17. – 19. Mai 2022 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am 17. und 18. Mai zwischen 09:30 und 18:00 Uhr, am 19. Mai zwischen 09:30 und 16:00 Uhr. Der Registrierungsbereich öffnet bereits ab 9:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG e.V. ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1E02.). Der Stand steht auch als Treffpunkt der Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Bereits auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 437 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience sowie Dienstleistung & Medien verschaffen.

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Amtlicher Mineralölabsatz Januar 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Januar 2022 veröffentlicht. Die Zahlen eines einzelnen Monats haben natürlich noch eine geringe Aussagekraft, zumal wenn sie – wie hier – aus einer anderen Zeit zu stammen scheinen. Der Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiepreise in Westeuropa hatten noch nicht begonnen.

Trotzdem lassen sich einige Feststellungen treffen. Während die Absätze im Januar 2021 noch stark durch Corona- Maßnahmen beeinträchtigt waren, spielten Lockdowns im Januar dieses Jahres keine Rolle mehr. Trotz der bereits im Januar gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Preise wurde daher wieder mehr getankt. Der Absatz von Ottokraftstoff stieg um 18,7 %, der von Diesel um 16,9 %.

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