Amtlicher Mineralölabsatz April 2020

Ganz aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralölabsatzes für den April 2020 veröffentlicht. Wie wir es schon bei der Besprechung der März-Zahlen befürchtet hatten, zeigt sich erst im April die wirkliche Dramatik des Absatzverlustes aufgrund der Corona-Krise: Der Ottokraftstoff-Absatz, der fast vollständig über öffentliche Tankstellen abgewickelt wird, sank um 34,5 %, der Diesel-Absatz, der nur zu knapp 50 % über die öffentlichen Tankstellen geht, um 21,6 %. Die genauen Zahlen:

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Umsatzsteuersenkung kommt auch für Tabakwaren

Teils widersprüchliche Aussagen aus den Bundesministerien für Gesundheit und für Finanzen haben in der vergangenen Woche für Unsicherheit gesorgt, ob die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % auch für Tabakwaren gelten soll. Inzwischen ist jedoch klar, dass der zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 befristet auf 16 % absinkende Umsatzsteuersatz auch für preisgebundene Tabakwaren gelten wird – eine wichtige Nachricht im Hinblick auf die kurze verbleibende Zeit für die Kassen- und Buchhaltungsumstellung.

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Überlegungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.07.2020

Den vom finanziellen Volumen her wichtigsten Punkt des Konjunkturprogramms, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken, hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag beschlossen. Dieser Beschluss zur ersten Steuersatzsenkung in der Geschichte dieser Steuer steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Angesichts der Mehrheiten sollte dies eigentlich eine reine Formsache sein, doch besteht neben dem „Struckschen Gesetz“ (Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt.) eine weitere Unsicherheit darin, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), aktuell fordert, Tabak- und Alkoholprodukte von der geplanten Mehrwertsteuersenkung auszunehmen. Dabei ist die Zeit für eine Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen bereits jetzt äußert knapp, nicht nur für die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater, sondern auch für die Finanzverwaltung. Die notwendigen Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat sollen erst für den 29. Juni terminiert sein. Planungssicherheit sieht anders aus.

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Coronakrise – Zulässigkeit von Gesichtsmasken mit klarem Visier (Face-Shields)

Mit den steigenden Temperaturen mehren sich bei uns die Anfragen, ob auch die sogenannten „Face-Shields“ die Anforderungen der Maskenpflicht erfüllen, soweit sie für das Personal gilt. Viele Mitarbeiter empfinden das Tragen eines solchen Face-Shields angenehmer als das einer Alltagsmaske. Man kann freier atmen und schwitzt nicht unter der Maske.

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Corona – Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020

Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.

I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020

Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen……

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Corona – Neues zur Maskenpflicht ab dem 27.04.2020

Im Laufe des heutigen Nachmittags hat das Land Niedersachsen eine “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus” veröffentlicht (siehe Anlage). Diese ist somit wirksam und tritt am kommenden Montag, 27.04.2020, in Kraft.

Diese Verordnung enthält bewusst nur Hinweise zur Maskenpflicht für “Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen….”, jedoch nicht für das Verkaufspersonal.

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Coronakrise – Erweiterte Notbetreuung von Kindern

Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.

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Coronakrise – Berufsgenossenschaft BGHW bietet Beitragsstundung an

Die Berufsgenossenschaft BGHW, der die meisten Tankstellen angehören, hat heute mit der in der Anlage beigefügten Rundmail über die Möglichkeit der Beitragsstundung informiert. Diese Nachricht ist angesichts der derzeit angespannten Liquidität vieler Betriebe schon deswegen wichtig, weil den Mitgliedsunternehmen der BGHW in der nächsten Woche die Beitragsbescheide zugesendet werden.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor:

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Autowäsche in Niedersachsen ab heute wieder erlaubt

Ab Mittwoch, 8. April, ist die Autowäsche in Niedersachsen wieder erlaubt – ein Erfolg der Verbandsarbeit, auch des FTG. Zulässig ist jetzt bis zum 19.4.2020 nach §3, 9. der revidierten Corona-Verordnung  “die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden”.

Die Öffnung von Portalwaschanlagen und Autowaschstraßen ist damit wieder möglich. Weiterhin untersagt bleibt leider die Öffnung von Selbstwaschplätzen für Nutzung durch Privatpersonen. Selbstwaschplätze dürfen nach dem vorstehenden Text ausschließlich  “für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge” genutzt werden, was sich in der Praxis sicher nicht kontrollieren ließe und auch kaum lohnend erscheint. Wichtig: Auch bei Waschstraßen und Portalwaschanlagen muss sichergestellt werden, dass keine Vorwäsche oder Nacharbeiten durch die Kunden selbst erfolgt. Achten Sie bitte auch darauf, dass in jedem Fall die in § 2 der Verordnung genannten Abstandsregelungen eingehalten werden.

Fazit: Keine perfekte Lösung, aber eine gewaltige Verbesserung gegenüber der in der letzten Woche verkündeten Verordnung, die auch gerade noch rechtzeitig vor den Ostertagen gekommen ist.


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