Weihnachtsgrüße des Vorstands

„Früher war mehr Lametta!“ – dieser Einstiegssatz sei im Loriot-Jahr erlaubt.

Denn es sind dynamische Zeiten und wir nehmen eine Welt wahr, in der vieles nicht mehr so ist, wie wir es gewohnt waren und lange Zeit genießen konnten. Krisen und Kriege beherrschen das Weltgeschehen, die täglichen eigenen Herausforderungen nehmen eher zu als ab.

Nichtsdestotrotz, die Weihnachtszeit ist auch dazu da, um sich zu besinnen und die guten Dinge hervorzuheben. Familie, Freunde, füreinander da sein – dieser Dreiklang gibt uns Wärme, Kraft und Zuversicht, auch eine ungewisse Zukunft meistern zu können.

Als starker Berufsverband werden wir zu den Branchenthemen weiter für Sie und mit Ihnen nach Lösungen suchen. Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe, um sich auf das Wesentliche besinnen zu können.

Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 bereits am Donnerstag, 28. Dezember 2023 und endet am Samstag, 30. Dezember 2023.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)

Vertreiber von E-Geld Produkten wie der Paysafecard gelten laut Geldwäschegesetz als “Verpflichtete” und sollten darum folgende Information beachten:

Gemäß § 59 VI GwG müssen Verpflichtete ab dem 01.01.2024 über ein Postfach auf der Website https://goaml.fiu.bund.de/Home verfügen. Dort können Verdachtsfälle von Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) gemeldet werden. Wir empfehlen Betroffenen daher, diese Anforderung zeitnah für ihr Unternehmen zu überprüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Postfach bei der FIU einzurichten.

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Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen

Der Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH an die  Prax Gruppe ist offenbar abgeschlossen. Jedenfalls hat die Gruppe am 4. Dezember bekannt gegeben, dass „sie die strategische Akquisition der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen hat, dies folgt der früheren Ankündigung einer Vereinbarung vom Oktober 2023 zum Kauf des Kraftstoffeinzelhandels von der Mabanaft GmbH & Co KG.“

Neuer Geschäftsführer der OIL! Tankstellen GmbH ist seit Anfang Dezember Ian Woodcock, der seit 2014 für die Prax-Tochtergesellschaft Harvest Energy tätig war, seit 2016 als Retail Director. Bis 2013 war Ian Woodcock 29 Jahre lang in verschiedenen Positionen für die Total UK und die Fina PLC tätig.

Tabaksteuer – Tabaksteuerrechtliche Informationen zu Mehrkomponenten-Systemen zur Herstellung von Wasserpfeifentabak

Seit dem 1. Juli 2022 wird eine Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak erhoben und es gilt eine Packungshöchstmenge von 25 Gramm. Bei der Produktion von Wasserpfeifentabak wird „normaler“ Pfeifentabak mit Glycerin oder Molasse vermischt.

Seit kurzer Zeit bieten verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” an, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2023

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2023 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz brach im Vergleich zum August 2022 mit einem Minus von 17 Prozent dramatisch ein – zumindest auf den ersten Blick. Besonders ausgeprägt war der Rückgang beim Leichten Heizöl (-30,8 %), aber auch die Kraftstoffabsätze waren gegenüber dem August des Vorjahres stark rückläufig – bei OK um 13,4 und bei Diesel um 15,8 Prozent.

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OIL! Tankstellen GmbH vor Verkauf

Der deutsche Tankstellenmarkt bleibt in Bewegung: Die Mabanaft Deutschland GmbH & Co. KG verkauft ihre Anteile an der OIL! Tankstellen GmbH und damit ihr Tankstellennetz von 340 OIL! Tankstellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Dänemark an die Prax Group. Mehr als 230 dieser Tankstellen befinden sich in Deutschland. Damit wechselt innerhalb relativ kurzer Zeit nach Esso, OMV und TotalEnergies das vierte Tankstellennetz den Eigentümer.

Die Hintergründe für diese Entscheidung lassen sich nach Lektüre der von Mabanaft herausgegebenen Pressemitteilung erahnen, in der stark auf die „strategischen Schwerpunktbereiche“ der Mabanaft Gruppe abgestellt wird: „Wir wollen unsere Kunden bei der Dekarbonisierung unterstützen und der beste Weg, dies zu erreichen, ist die Nutzung unserer Kernkompetenzen in Beschaffung, Lagerung, Umschlag und Vertrieb von Flüssigkraftstoffen. Daher haben wir die Entscheidung getroffen, uns auf die Dekarbonisierung derjenigen Sektoren zu konzentrieren, in denen der Übergangspfad am ehesten mit unseren Kernkompetenzen übereinstimmt.“ Das Tankstellengeschäft sieht Mabanaft offenbar nicht mehr als Kernkompetenz.

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Branchenstudie Tankstellenmarkt 2022

Die Mobilität verändert sich und damit auch der Standort Tankstelle. Neue Energieformen, ein breites und qualitativ hochwertiges Shop- und Bistroangebot sowie verschiedene Dienstleistungen sorgen dafür, dass Tankstellen auch künftig eine wichtige Rolle innerhalb der Gesellschaft zukommt. Das ergab die aktuelle „Branchenstudie Tankstellenmarkt 2022“, die vom bft Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e. V., Bonn, in der zweiten Septemberhälfte der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Die diesjährige Branchenstudie des bft wurde erstmals von der Strategieberatung Prof. Schramm-Klein GmbH durchgeführt. Im Vergleich zu den bekannten, jährlich angepassten Studien von der Scope Investor Services, Berlin, erscheint die aktuelle Studie mit einem deutlich erweiterten Umfang. Auf insgesamt 132 Seiten werden dem Leser alle relevanten Informationen zum Tankstellenmarkt kompakt angeboten. Über die Kernmerkmale, die Entwicklung im zeitlichen Kontext über die Geschäftsfelder hin zu den Zukunftsthemen Alternative Energieträger und Digitalisierung. Abgerundet wird die Studie durch eine Betrachtung der Chancen und Risiken des Marktes, aufgeteilt nach den Geschäftsbereichen Kraftstoffe, Shop-Geschäft und Serviceleistungen sowie Kundenbeziehungen und Kundenbindung.

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Amtlicher Mineralölabsatz Juli 2023

Die lahmende Konjunktur in Deutschland zeigt sich auch an den Mineralölabsatzzahlen. Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Juli 2023 veröffentlicht. Der gesamte Mineralölabsatz ging im Juli um 4,4% zurück, nachdem er bereits im Juni um 3,2 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat gesunken war. Der direkte Bezug zur Konjunkturentwicklung zeigt sich dabei bspw. beim Rohbenzin, einem Rohstoff für die Chemieindustrie, die ihre Produktion in den vergangenen Monaten um rund 20 Prozent verringerte: Der Rohbenzinabsatz fiel in den ersten sieben Monaten um 19,3 Prozent.

Auch die Nachfrage nach Kraftstoffen war wie bereits im Juni rückläufig.

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