Corona – Verschärfte Regelungen ab dem 25.01.2021

Mit dem heutigen Tag treten die verschärften Corona-Schutzbedingungen in Kraft, die in der vergangenen Woche von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Bundesländer beschlossen wurden.

Für unsere Branche wesentlich sind folgende Änderungen:

Verschärfung der Maskenpflicht – Arbeitgeber muss medizinische Masken stellen

In allen betrieblichen Bereichen, in denen bislang sogenannte Alltagsmasken, z.B. aus Stoff, vorgeschrieben waren, müssen künftig medizinische Masken – Einmalmasken (= „OP-Masken“), KN95/N95, FFP2 – getragen werden. Arbeitgeber haben den Beschäftigten diese Masken kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Lockdown – Corona-Verordnungen der Bundesländer

Die verschärften Corona-Verordnungen der Bundesländer sind inzwischen fast alle veröffentlicht und treten spätestens heute am 16. Dezember in Kraft. Einige Bundesländer haben bis zuletzt an ihren Texten gearbeitet. Herr Stephan Zieger, Geschäftsführer des bft e.V., hat in der Kürze der Zeit die Hauptarbeit bei einem Überblick über die Bestimmungen geleistet, den wir nachstehend wiedergeben.

Unverändert in Kraft bleiben die Vorschriften über das Maskentragen und die Abstandsbestimmungen. Hygienepläne sind nach wie vor aufzustellen, anzupassen und einzuhalten. Es bleibt auch bei der Zahl von einem Kunden pro 10 m² Verkaufsfläche im Shop. Hier gibt es keine Änderungen.

Tankstellen dürfen nach wie vor während der gesamten Ladenöffnungszeit offen halten. Sie unterliegen in manchen Bundesländern einem Verbot des Verkaufs bestimmter Sortimente. Hierzu zählen in allen Bundesländern der Verkauf von Feuerwerkskörpern, der generell verboten bleiben wird und in vielen Bundesländern der Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten.

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Beitragserhöhungen bei Rechtsschutzversicherungen ab 2021

Damit gleich zu Beginn kein Missverständnis auftritt: Es geht nicht um die Tankstellen-Spezial-Rechtsschutzversicherung der DEURAG auf Grundlage des Rahmenvertrags unseres Dachverbandes ZTG e.V. zur gerichtlichen Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen gegenüber den Mineralölgesellschaften. Auf diese haben der ZTG und wir sicher oft genug hingewiesen und können sie Pächtern, die sie noch nicht abgeschlossen haben, nur nochmals dringend ans Herz legen.

Es geht vielmehr um die sonstigen Rechtsschutzversicherungsbereiche, bspw. um die so genannte Kombinationsrechtsschutzversicherung, mit der sich Tankstellenbetreiber gegen Streitigkeiten aus dem Privat-, Verkehrs- und Firmenbereich absichern können. Abgesichert sind damit auch alle arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen man ansonsten in der ersten Instanz auch dann die Kosten trägt, wenn man das Verfahren gewonnen hat.

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Corona-Schutzkonzept / Gefährdungsbeurteilung

Auch wenn in Kürze die Reihenimpfungen beginnen, wird das Corona-Virus uns wohl noch weit bis in das nächste Jahr hinein begleiten. Die Schutz- und Hygienemaßnahmen, die Sie alle seit vielen Monaten umgesetzt haben, bleiben also Standard. Zudem erfolgen inzwischen durch die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden Überprüfungen, ob an Tankstellen die Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz vorgenommen wurde und somit ein Schutzkonzept vorliegt.

Deshalb finden Sie anbei Informationen und Arbeitshilfen, um die bereits getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und, wo erforderlich, nachzuholen oder zu ergänzen.

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Amtlicher Mineralölabsatz September 2020 – Erholung bei Kraftstoffen

Nach dem starken Einbruch des Mineralölabsatzes in Deutschland im August zeigte sich im September zumindest bei den Kraftstoffen eine freundlichere Tendenz. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber dem September 2019 um über elf Prozent.

Bei den Kraftstoffabsätzen fiel, auch im Vergleich zum Vormonat August, das Minus deutlich geringer aus. Mit knapp 1,5 Millionen Tonnen lag der September-Absatz von Ottokraftstoff um 2,5 Prozent unter dem Niveau von September 2019 (im August hatte das Minus noch 9,1 Prozent betragen).

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Geschäftsplanungen 2021 – Checkliste

Wie bereits im letzten Jahr haben wir erneut eine Checkliste erstellt, die bei der Geschäftsplanung für das Jahr 2021 helfen soll. Einige Punkte sind neu, andere die gleichen wie im letzten Jahr.

Natürlich steht hinter jeder Absatz- und Umsatzplanung für das nächste Jahr die große Frage, wie stark und wie lange sich die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen auch in 2021 noch auswirken. Dass sie weiter Auswirkungen haben werden, steht für uns außer Frage. Insbesondere zu den möglichen langfristigen Folgen hat unser Dachverband ZTG e.V. sich im ZTG-Report 1/2020 bereits ausführlich geäußert.

In diesem Zusammenhang möchten wir nur an die Aussage des CEO von Royal Dutch Shell, Ben van Beuren, erinnern: „Der Kraftstoffverbrauch bleibt langfristig niedriger als vor der Krise, auch wenn die Corona-Pandemie überstanden ist. Es wird eine permanente Delle für viele Jahre bleiben.“ Wir gehen davon aus, dass diese Aussage auch für den deutschen Markt zutrifft.

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Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020

Das offizielle Dokument zur Verkündung der Beschlüsse zur weiteren Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie umfasst fünfzehn Seiten. Im Folgenden fassen wir die Beschlüsse zusammen:

  • Die Geltung der unter dem Stichwort „Lockdown-Light“ erlassenen Beschränkungen wird bundesweit mindestens bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
  • Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen sind weitere Finanzhilfen von 15 Milliarden Euro
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiter geöffnet. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich wie bisher höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Neu: Bei einer Verkaufsfläche >800 qm höchstens eine Person pro 20 qm.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt künftig auch vor Geschäften, auf Parkplätzen und an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr.

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Mit Trauer und Bestürzung haben wir vom Ableben unseres langjährigen Vorstandsmitgliedes und Schatzmeisters Herrn Reinhold Urban erfahren. Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe e.V. wird Herrn Urban stets ein ehrendes Angedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Amtlicher Mineralölabsatz August 2020

Der Mineralölabsatz in Deutschland ist im August erneut stark eingebrochen. Bei den Mineralölprodukten gab es einen weiteren drastischen Absatzrückgang in diesem Corona-bedingt sowieso schon schwachen Verbrauchsjahr. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber August 2019 um über zwanzig Prozent.

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