Ermäßigung des Steuersatzes für vor Ort verzehrte Speisen bis 31.12.2022 verlängert

Eigentlich war die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7% für vor Ort verzehrte Speisen bis zum 30.6.2021 befristet. Da Gaststätten und auch Tankstellen-Bistros während der Pandemie über Monate nicht öffnen durften, wurde der damit verbundene Förderungszweck großteils verfehlt. Der Gesetzgeber hat daher mit dem „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz“ diese Regelung bis zum 31.12.2022 verlängert.

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Amtlicher Mineralölabsatz März 2021

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für März 2021 veröffentlicht. Auf den ersten Blick scheint bei den für Tankstellen relevanten Produkten OK und DK eine klare Wende zum Besseren eingetreten sein. In den ersten beiden Monaten 2021 war der OK-Absatz noch um 30%, der Dieselabsatz um fast 24 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Im Vergleich sehen die März-Zahlen schon freundlicher aus: Der OK-Absatz stieg gegenüber März 2020 um 3,6 %, DK ging nur noch um 3,1 % zurück.

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Corona-Schutzimpfung – Impfpriorisierung und Zuordnung der Tankstelle zur Kritischen Infrastruktur

Gemäß der vom Bundesministerium für Gesundheit mit Verordnung vom 31.03.2021 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) festgelegten Impfpriorisierung zählen nach § 4 Abs. 5 zur sog. Gruppe 3 (erhöhte Priorität) die „Personen, die in besonderes relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind“. Nach der (beispielhaften) Definition in den „Auflistungen zu KRITIS-Bereichen nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 Coronavirus-Impfverordnung“ des Freistaates Sachsen sind „Relevante Positionen … diejenigen Personen, die für das Funktionieren des Unternehmens unabdingbar sind bzw. eine erhöhte Infektionsgefahr im Unternehmen haben (z.B. täglicher Kundenkontakt).“

Zufolge der vom Sozialministerium Thüringen veröffentlichten Übersicht der Indikationsgruppen nach § 4 CoronaImpV „Priorität 3 – Erhöhte Priorität“ (siehe Anlage) zählen Tankstellen ebenfalls zur kritischen Infrastruktur,  deren Mitarbeiter zu den relevanten Positionen gehören. Als „relevante Positionen“ werden auch hier diejenigen definiert, die für das Funktionieren des Unternehmens unabdingbar sind bzw. durch täglichen Kundenkontakt eine erhöhte Infektionsgefahr im Unternehmen habe Weiterlesen

Convenience Campus von MCS – Einladung für den 20.05.2021

Corona bedingt können derzeit weder Fachmessen noch sonstige Anwesenheitsveranstaltungen stattfinden, bei denen in „normalen“ Zeiten ein kollegialer Austausch möglich wäre.

Die MCS – Marketing und Convenience-Shop System GmbH hat mit dem virtuellen „Convenience Campus“ eine Plattform geschaffen, mit der zumindest online eine Möglichkeit zur Information und zum Austausch gegeben ist.

Das Thema der nächsten Veranstaltung dieser Reihe “Regionalität als Chance der Differenzierung im Tankstellenshop“ halten wir für sehr interessant, insbesondere für Tankstellenbetreiber, die sich nicht strikt an das netzweite Shopsortiment bzw. –layout ihrer Mineralölgesellschaft halten müssen.

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Jahresbericht 2020 des Bundeskartellamtes zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat am 22. April seinen Jahresbericht 2020 zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise für das Jahr 2020, für neuere Entwicklungen auch bis in den April 2021 ausgewertet.

Die Tankstellenbranche ist, zumindest was die Tankstellenanzahl und die Netzstruktur angeht, seit Jahren relativ stabil. Vor diesem Hintergrund kann man es dem Bundeskartellamt kaum zum Vorwurf machen, dass auch dieser Bericht nur sehr wenige neue Erkenntnisse liefert.

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Corona – Arbeitgeberpflicht zum Angebot von Corona-Tests für Arbeitnehmer

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt mit dem heutigen Tag (19. April 2021) in Kraft. Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, Arbeitnehmern mindestens einen Corona-Test pro Kalenderwoche anzubieten. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, müssen zwei Tests pro Woche angeboten werden. Um es kurz zu machen: Zu letzteren gehören auch Beschäftigte an Tankstellen, denn sie treten „betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen,“ was sie nach dem Verordnungstext in die Arbeitnehmergruppe einordnet, der zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen.

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Branchenrelevante Auswirkungen durch geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach dem Kabinettsentwurf

Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Der Entwurf des Kabinetts ist eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die diesen Gesetzesentwurf dann ins Parlament einbringen sollen. Bei einem solchen Gesetzesentwurf „aus der Mitte des Parlaments“ muss das Gesetz nicht durch den Bundesrat abgesegnet werden muss. Damit könnte das Gesetz schon in der nächsten Woche In Kraft treten. Allerdings handelt es sich hier um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, dem der Bundesrat zwar nicht zustimmen muss, gegen das er jedoch mit Mehrheit Einspruch einlegen kann.

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Arbeitgebererklärung bei Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzwerte verhängen die Bundesländer zunehmend (teils nur regional oder lokal durch Allgemeinverfügungen) nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Eine bundesweite Ausdehnung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren ist sehr wahrscheinlich.

Damit Arbeitnehmer dennoch ihren Arbeitsplatz erreichen können, sollten sie eine Erklärung ihres Arbeitgebers bei sich führen, in welcher dieser bestätigt, dass sie ihren Arbeitsplatz aufsuchen müssen.

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Corona-Regelungen der Bundesländer Stand Freitag, 26.03.2021, 14:00 h

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben die ab dem 29.03.2021 geltenden Fassungen ihrer Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Für Tankstellen relevante Änderungen sind hierin nicht enthalten.

In allen anderen Bundesländern liegen nach unserem Informationstand noch keine Neufassungen vor. Es gibt lediglich von einigen Bundesländern Ankündigungen.

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Licht-Test 2021

Mit Hilfe Ihres Engagements wollen wir auch in diesem Jahr wieder dazu beitragen, Mängel an den Licht-Anlagen von Pkw und Nutzfahrzeugen zu reduzieren.

Wenn auch Sie an der Aktion „Licht-Test 2021“ teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen als unterstützenden Service die kostenlose Zusendung von bis zu 30 Plaketten sowie zwei Plakaten im Format DIN A2 an. Die aktuellen Motive finden Sie beigefügt.

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