Archives 2022

Erhöhung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug

Für Arbeit­nehmer ist es immer erfreulich, wenn eine gute Arbeits­leistung auch durch zusätzliche Aufmerk­samkeiten des Arbeitgebers in Form von Mitarbeiter­benefits honoriert wird. Dies geschieht vielfach in der Form von Tankgutscheinen.

Die Frei­grenze des steuer­freien Sach­bezuges wurde zum 01.01.2022 auf 50,00 € erhöht (bislang 44,00 €). Arbeitgeber haben also weiterhin die Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuerfreien Sachbezug in Form von Gutscheinkarten oder Tankkarten zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurden die Vorgaben spezifiziert. Inzwischen sind Gutscheine für Mitarbeiter nur dann erlaubt, wenn Sie einen direkten Sachbezug beinhalten:

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Das Tankstellennetz am 01.01.2022

Traditionell veröffentlicht der Energie Informationsdienst (EID) in der zweiten Februarhälfte die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar. Zwar haben sich in den einzelnen Netzen durchaus Änderungen ergeben, doch stagniert die Gesamtzahl der Tankstellen auf erstaunlich hohem Niveau – 14.099 Straßentankstellen bedeuten netto lediglich eine Station weniger als vor Jahresfrist.

Erstaunlich hohes Niveau meinen wir angesichts der Tatsache, dass der Kraftstoffabsatz sich nicht nennenswert gegenüber dem Jahr 2020 erholt hat. Der OK-Absatz stieg nach den inzwischen vorliegenden amtlichen Zahlen des BAFA lediglich um 1,6%, der von DK um nur 0,4 %. Der unten abgebildete Vergleich zu den Zahlen des Vor-Corona-Jahres 2019 zeigt, was der Branche weiterhin fehlt und wahrscheinlich auch nicht mehr zurückkommt. Neben den gesellschaftlichen Veränderungen, die sich durch Home-Office und Videokonferenzen ergeben, lassen die derzeit enormen, aber auch die langfristig politisch gewollten Preissteigerungen sowie die zunehmende Elektromobilität eine Rückkehr früherer Absatzzahlen illusorisch erscheinen.

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Dramatische Lage der Tankstellenbetreiber im deutsch-polnischen Grenzgebiet

Die Lage der Tankstellenbetreiber an der deutsch-polnischen Grenze ist aufgrund der Preisunterschiede dramatisch. Unser Dachverband ZTG e.V. fordert darum kurzfristige Hilfe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, das Bundesministerium für Finanzen sowie durch die betroffenen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Ohne finanzielle Hilfen werden viele Tankstellen bald schließen müssen.

Die Pressemeldung des ZTG e.V. zum Thema finden Sie unter https://www.ztg-deutschland.de/topics/pressemeldungen/

 

Corona – Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Das Bundesland Niedersachsen hat anlässlich der steigenden Corona-Inzidenzen auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 10. April 2022 ermöglicht, von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen.

Die anliegende Allgemeinverfügung lässt seit dem 12. Januar 2022 in Abweichung von §§ 9, 11 ArbZG Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten zu, die zur kritischen Infrastruktur gehören, z. T. unter der Voraussetzung, dass dies aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erforderlich ist.

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Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V. trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Dohm, der am 04. Januar 2022 in seiner Heimatstadt Essen verstorben ist.

Herr Dohm hat unseren Verband über drei Jahrzehnte wesentlich geprägt. Unsere Mitglieder schätzten sein großes Herz und seine stetige Hilfsbereitschaft. Auch im Ruhestand blieb er dem FTG und seinen Mitgliedern eng verbunden.

Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Wir werden Wolfgang Dohm vermissen!

Weihnachtsgrüße des Vorsitzenden des FTG e.V., Herrn Ernst Vollmer

 

Liebe Mitglieder,

auch 2021 war ein Jahr mit vielen persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Corona und seine Folgen machen uns immer wieder bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität untereinander haben Sie mit Ihren großzügigen Spenden für die Flutopfer an der Ahr gezeigt. Hierfür darf ich mich an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken!

Viele Herausforderungen liegen vor uns. Die ganze Branche befindet sich wieder einmal vor einem großen Umbruch. Rückläufige Kraftstoffabsätze, die Energie- und Mobilitätswende, erheblich steigende Lohnkosten – viele Themen stehen an und sind mit der fachlichen Unterstützung eines starken Berufsverbandes leichter zu meistern! Wir werden für Sie und mit Ihnen nach Lösungen suchen.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe, um sich auf das Wesentliche besinnen zu können.

Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist in unserem Mitgliederbereich als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

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