Archives 2022

Weitere Einschränkungen im Tabakwarenverkauf durch nächste Tabakproduktrichtlinie der EU – Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu TPD3 gestartet – Verbändebündnis

Unser Dachverband Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) hatte es bereits im ZTG-Report 2/2022 angekündigt: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Die TPD2 liefert den rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es wurde festgelegt, dass diese Produktrichtline regelmäßig geprüft, überarbeitet und angepasst werden soll. Jetzt steht der Plan für ein „rauchfreies Europa“ auf der Agenda.

Zu befürchten sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Werden die geplanten Änderungen vollzogen, sind negative bis existenzbedrohende Folgen nicht nur für den Tabakwarenverkauf, sondern für das gesamte Shopgeschäft der Tankstellen zu erwarten. Die Konsequenzen wären starke Absatzrückgänge, Wegfall von Neueinführungen und Promotions sowie der Verlust von Werbekostenbeiträgen der Industrie. Einzige Profiteure sind Zigarettenschmuggler und –fälscher.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Licht-Test 2023

Mit Hilfe des Engagements unserer Verbandsmitglieder wollen wir auch in diesem Jahr wieder dazu beitragen, Mängel an den Licht-Anlagen von Pkw und Nutzfahrzeugen zu reduzieren.

Wenn Sie an der Aktion „Licht-Test 2023“ teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen als unterstützenden Service die kostenlose Zusendung von bis zu 30 Plaketten sowie zwei Plakaten im Format DIN A2 an. Das aktuelle Motiv sehen Sie unten.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

 

Kooperationsvereinbarung mit Minerva KundenRechte

Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – zusätzlich zur allgemeinen Teuerung müssen viele privat krankenversicherte Tankstellenbetreiber jetzt (oder in Kürze – die DKV kündigt Prämienerhöhungen zum 01.04.2023 an) noch die Beitragssteigerungen der Krankenversicherer verkraften.

Ein Tarifwechsel ist hier die einzige Möglichkeit, die Kosten zu senken. Privat Krankenversicherte wechseln dann in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet.

Möglich macht diese Kostenbremse § 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind dauerhaft an ihren Versicherer gebunden, da der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur schlecht möglich ist. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Tabaksteuerzeichen an Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten – Überprüfungen des Zolls

Bekanntlich unterliegen nach dem 2021 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts „Tabakwaren, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren“ der Tabaksteuer. Zu den Substituten zählen Erzeugnisse, „die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.“

Diese neue Regelung gilt seit Juli 2022. Bis zum 13. Februar 2023 galt eine Übergangszeit, in welcher der Handel seine Altbestände an Liquids ohne Steuer abverkaufen konnte. Seit diesem Tag ist nur noch der Verkauf von versteuerten Liquids zulässig, der Verkauf unversteuerter Ware erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Der Abverkauf unversteuerter Ware ist offenbar nicht allen Verkaufsstellen rechtzeitig gelungen. Zusätzlich scheint auch nach Juli 2022 noch viel unversteuerte Ware aus dem Ausland nach Deutschland in den Handel gekommen zu sein.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Warnmeldung! Neue Betrugsmasche bei CashToCode-Bezahlungen

Aus dem Mitgliederkreis werden wir auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam gemacht, die das Produkt CashToCode betrifft, und mit der die Betrüger offenbar einzelne Tankstellen bereits in fünfstelliger Höhe geschädigt haben.

CashToCode ist eine Zahlungsmethode für Käufe im Internet, ähnlich wie die Paysafecard. Der Unterschied besteht darin, dass mit CashToCode Kunden die Möglichkeit haben, anonym und ohne Herausgabe von Bankdaten im Internet bezahlen zu können. Das Bezahlsystem funktioniert über einen in der entsprechenden App generierten Barcode. Dieser wird bei einem Kauf im Netz (bspw. Guthaben für Online-Casinos oder Dating-Apps) erstellt und kann gegen Vorlage bei einem teilnehmenden Händler bar bezahlt werden. Mit jedem einzelnen Code können bis zu 400 Euro geladen bzw. bezahlt werden.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Offenbar steht das Bundeskartellamt unter politischem Druck, Aktivitäten auf dem Kraftstoffmarkt nachzuweisen. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man die Pressemitteilung des Amtes zu „„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ gelesen hat:

„Bonn, 2. Februar 2023: Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt bietet eine neue Serviceleistung an. In einem Newsletter werden wir künftig monatlich über aktuelle Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten informieren. Wenn Sie den Newsletter regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Nachricht an lea.pueschel@bundeskartellamt.bund.de  mit dem Betreff: „Kraftstoff-News“.

In der aktuellen ersten Ausgabe geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Preise für E5, E10 und Diesel sowie des Abstands der Tankstellenpreise zum Rohölpreis. Ein besonderes Augenmerk liegt diesmal auf den besonders hohen Preisen an den Autobahntankstellen.“

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Begründungspflicht bei Ablehnung von Pflegezeiten

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (sog. Vereinbarkeitsrichtlinien-umsetzungsgesetz – VRUG)“ am 24.12.2022 in Kraft getreten.

Darin geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie wurden im Wesentlichen folgende, von der Betriebsgröße abhängige Regelungen eingeführt:

Für Betriebe mit i. d. R. 15 oder weniger Arbeitnehmern gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, muss diese Ablehnung zukünftig begründet werden.

Für Ansprüche auf eine Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: Ebenso, wie es in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten bisher kein Anspruch auf Pflegezeit gab, bestand bislang auch für Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 25 Beschäftigten kein Anspruch auf Familienpflegezeit.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Basiszinssatz ab 01.01.2023 – Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2023 erstmals wieder positiv.

Nachdem der Zinssatz seit dem 01.01.2013 negativ war, ist dieser im Januar 2023 mit 1,62 % wieder positiv. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07., parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst. Für die routinemäßige Änderung zum 01.07.2023 ist ein weiterer Anstieg zu erwarten.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2023 lauten demnach wie folgt:

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

 

Digitalisierung des BA-Service BEA – Verjährung von Forderungen – Erinnerung Verpackungsregister

Das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) wird komplett digitalisiert. Arbeitgeber sind ab 01. Januar 2023 verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen rein digital zu übermitteln. Das soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit erleichtern und die Leistungsgewährung durch die Agentur beschleunigen.

Das Verfahren BEA betrifft die Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III, die Arbeitsbescheinigungen für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a SGB III sowie die Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III. Die Abgabe der Bescheinigungen muss künftig elektronisch erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Nötig ist die Übermittlung nur dann, wenn die Bundesagentur oder der Arbeitnehmer dies verlangen.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Amtlicher Mineralölabsatz September 2022

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für September 2022 veröffentlicht. Bei unserer Besprechung der August-Daten hatten wir es angekündigt: „Die Auswirkungen des „Tankrabatt-Endes“ werden sich dann in den September-Werten zeigen.“ Und genau das ist der Fall.

Während andere Mineralölprodukte ähnliche Zuwächse gegenüber 2021 verzeichneten, bspw. das Leichte Heizöl (+16 %) und der Flugtreibstoff (+17,5 %), ging es mit den Diesel- und Benzinabsätzen sowohl im Vergleich zum Vorjahr wie auch zum Vormonat August nach unten. So verringerte sich der OK-Verbrauch verglichen mit August um ein Fünftel (-20,3 Prozent) auf knapp 1,4 Millionen Tonnen und der DK-Absatz um 14,5 Prozent auf 2,8 Millionen Tonnen.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18