“Aktionsplan Jugendschutz” wird fortgeschrieben

“Aktionsplan Jugendschutz” wird fortgeschrieben

Seit 2009 setzt sich die Tankstellenbranche mit ihrem “Aktionsplan Jugendschutz” für eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Alkoholverkauf ein. Die beteiligten Verbände von Tankstellenbetreibern, darunter auch der FTG e. V., und Mineralölgesellschaften haben sich im April 2015 darauf geeinigt, den Aktionsplan unbefristet fortzuführen.

Aufgabe ist die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Tankstellen. Hierdurch sollen Bestrebungen, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen zu verbieten oder einzuschränken, unnötig gemacht werden.

Ziel der Kooperation mit dem „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellen möglichst flächendeckend und nachhaltig zum Thema Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sensibilisiert und geschult werden.

Die Initiative umfasst neben Broschüren mit hilfreichen Informationen für die Auszubildenden und Mitarbeiter auch Schulungsunterlagen für Berufsschullehrer und Lehrkräfte, eine Info-Karte sowie einen begleitenden Internetauftritt (www.schu-ju.de) mit einem WBT(Web based training)-Modul. Auf der Internetseite stehen sämtliche Materialien auch als Downloads zur Verfügung. 

Der FTG e. V. appelliert an alle Mitglieder, aktiv an der Aktion teilzunehmen und sich sowie die eigenen Mitarbeiter zertifizieren zu lassen. Viele Kollegen haben dies bereits genutzt und mehrere tausend Zertifikate wurden bereits ausgestellt. 

FTG e.V.