Terminsache 31.07.2025! – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme
Wahrscheinlich sind die meisten Tankstellenbetreiber bereits von ihrer Steuerberatung und/oder von ihrer Mineralölgesellschaft auf die so genannte „Kassenmeldepflicht“ hingewiesen worden. Auf die Gefahr hin, dass wir langweilen: Der späteste Termin für die Meldung aller Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist der 31. Juli 2025. Die Meldung ist elektronisch über das ELSTER-Portal abzugeben.
Einige Steuerberater bieten an, die Meldung gegen Honorar zu übernehmen, andere weigern sich. Die Meldung selbst abzugeben, hat für Unternehmer neben der Kostenersparnis den Vorteil, bei späteren Änderungen am Kassensystem notwendige Änderungsmitteilungen dann mit wenigen Eingaben auch selbst vornehmen zu können.
Für die Meldung ist ein ELSTER-Zugang notwendig. Wer ihn noch nicht hat, sollte ihn unverzüglich über www.elster.de/portal/registrierung beantragen, denn bis zum Erhalt der Zugangskennung kann es einige Wochen dauern.
Das Ausfüllen des Meldeformulars ist nicht ganz trivial – weniger wegen des Formulars an sich, sondern wegen der dort geforderten Daten wie bspw. Softwareversionen oder Seriennummern, die die wenigsten Tankstellenbetreiber ohne weiteres zur Hand haben, speziell dann, wenn die Kasse von der eigenen Mineralölgesellschaft gestellt oder vermietet wird.
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