Archives 2019

Amtlicher Mineralölabsatz Mai 2023

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Mai 2023 veröffentlicht. Die Nachfrage nach Kraftstoffen hat nach dem schlechten Jahresbeginn im Mai weiter zugelegt.

In den ersten vier Monaten 2023 hatte der Dieselabsatz durchgängig unter den Vorjahreszahlen gelegen, obwohl des zwischen Frühjahr und Herbst 2022 enorm hohen Preisniveaus. Im Mai stieg er hingegen um 8,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und gar um 14,9 Prozent gegenüber dem Vormonat April.

Hauptgrund war leider nicht eine schlagartig verbesserte Konjunktur mit entsprechender Lkw-Fahrleistung, sondern vor allem eine erhöhte Nachfrage aus der Landwirtschaft, die öffentlichen Tankstellen nur in geringem Ausmaß zugutekommt. Allerdings hatte sich auch die Lkw-Fahrleistung im Mai gegenüber dem April erhöht. Genauer gesagt: Die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen stieg im Mai 2023 gegenüber April 2023 kalender- und saisonbereinigt um 1,6 Prozent, gegenüber dem Mai 2022 lag sie jedoch kalenderbereinigt um 1,2 Prozent geringer. Die Lkw-Fahrleistung auf Autobahnen gibt frühe Hinweise zur aktuellen Konjunkturentwicklung in der Industrie.

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Smart Stores – Shops ohne Personal – Retail Innovation Days in Heilbronn

Das Ausstellungsstück, das auf der Tankstellenmesse in Essen wahrscheinlich auf das größte Publikumsinteresse stieß, war ein kleiner Smart Store, also eine Verkaufseinheit, die völlig ohne Verkaufspersonal auskommt. Das nicht nur in der Tankstellenbranche immer größer werdende Problem des Personalmangels lässt derartige Verkaufsformen immer interessanter erscheinen. In der Schweiz und in Österreich gibt es bereits mehrere dieser Läden, die teilweise völlig autonom (ohne jedes Verkaufspersonal), teils hybrid (Self-Scan-Kassen und Personal) betrieben werden.

In Deutschland, hier speziell in Baden-Württemberg, ist vor allem das Franchise „Tante-M“ mit inzwischen 44 Filialen bekannt geworden. Für Tankstellenbetreiber ein nicht uninteressantes Detail: Derzeit sind die autonomen Tante-M-Läden an allen sieben Wochentagen geöffnet.

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Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023

In diesem Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:

  • Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
  • Die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind am 30.06.2023 ausgelaufen
  • Basiszinssatz ab 01.07.2023 – Anpassung auf 3,12 %.

Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden – jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.

Der Beschluss sieht folgende Anhebung des Mindestlohns vor:

  • Anhebung zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde,
  • Anhebung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

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TANKSTELLE & MITTELSTAND 23 – Fachmesse in Essen

Die letzte Branchenmesse TANKSTELLE & MITTELSTAND fand im Jahr 2019 statt, damals noch in Münster. Die geplante Veranstaltung 2021 musste coronabedingt abgesagt werden, doch jetzt ist es wieder so weit: Die Branche trifft sich am 14. und 15. Juni 2023 in der Messe Essen.

Diese Messe bietet dem Besucher die Möglichkeit, Angebote rund um die Tankstelle in kurzer Zeit und auf überschaubarer Fläche kennen zu lernen. In drei Messehallen erfährt man viel über Serviceleistungen, neue Produkte und innovative Techniken.

Unser Dachverband ZTG e.V. präsentiert sich mit einem eigenen Stand (Halle 8, Stand A05), an dem sich auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung des FTG darauf freuen, Mitglieder und Interessenten begrüßen zu dürfen.

Wir können den Besuch der Messe allen Mitgliedern nur anraten. Sie bietet die Möglichkeit, sich innerhalb eines Tages (Öffnungszeiten: 9:00 bis 18:00 Uhr) konzentriert über Neuheiten in unserer Branche zu informieren. Die letzte Veranstaltung im Jahr 2019, bei der ca. 300 Aussteller sämtliche Bereiche des Tankstellengeschäfts abdeckten, verzeichnete nach Angabe des Veranstalters über 5.600 Besucher.

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Amtlicher Mineralölabsatz Februar 2023

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Februar 2023 veröffentlicht. Danach ist in den ersten beiden Monaten der Absatz von Ottokraftstoff um 3,2 Prozent gestiegen und der von Diesel um 5,5 Prozent gesunken.

Im Februar war der Rückgang beim Diesel nicht mehr ganz so stark wie im Januar. Dazu beigetragen hat, dass sich die Fahrleistung von Lkw im Februar gegenüber Januar erhöht hat. Jedoch ist sie im Vergleich zum Februar 2022 um 2,7 Prozent zurückgegangen. Die Entwicklung der Lkw-Fahrleistung ist in Deutschland immer ein Trendindikator für die Konjunkturlage – wenn die Wirtschaft schwächelt, werden weniger Güter per Lkw bewegt und damit weniger Diesel verbraucht. Die Rückgänge bei der Lkw-Fahrleistung gegenüber dem Vorjahr haben sich nach Agenturmeldungen übrigens in den Monaten März und April fortgesetzt.

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Neue Tabakproduktrichtlinie der EU – Aufruf und Anleitung zur Beteiligung am Konsultationsverfahren

Wir kommen auf unsere verschiedenen Informationen zu diesem Thema zurück. Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Bei der nächsten Fassung sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten zu befürchten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Bei der Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie muss die Kommission die Meinung von Bürgern und Betroffenen berücksichtigen und hat deswegen am 21. Februar 2023 eine zwölf Wochen laufende öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite gestartet.

Bei dieser Thematik arbeitet unser Dachverband ZTG e.V. in einem Verbändebündnis mit den Verbänden des Tabakwarengroß- und Einzelhandels und der Industrie zusammen, um möglichst alle Händler in Deutschland zur Beteiligung an der Konsultation zu bewegen. Jetzt ist Zeit zu handeln!

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Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023 im Bundesgesetzblatt

Am 20.03.2023 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c ZPO bekannt gemacht.

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 01.07.2023:

  • Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1.402,28 € monatlich, 322,72 € wöchentlich und 65,54 € täglich.
  • Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 527,76 € monatlich, 121,46 € wöchentlich und 24,29 € täglich.
  • Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 294,02 € monatlich, 67,67 € wöchentlich und 13,54 € täglich.
  • Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.298,81 € monatlich, 989,31 € wöchentlich und 197,87 € täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können der Tabelle aus dem obigen Link entnommen werden.

Das Tankstellennetz am 01.01.2023

Traditionell veröffentlicht der Energie Informationsdienst Anfang März die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar. In der aktuellen Besprechung findet sich folgendes Zitat: „Insgesamt besteht aber kein Grund zur Panik. Der deutsche Tankstellenmarkt zeigt sich weiterhin stabil und robust. Die halbjährlich vom EID ermittelte Anzahl der Straßentankstellen schwankt marginal um bundesweit rund 14.100 Stationen.“ Wenn das die Definition von Stabilität ist, muss man dem EID zustimmen. Zwar haben sich in den einzelnen Netzen durchaus Änderungen ergeben, doch bedeuten 14.093 Straßentankstellen tatsächlich netto lediglich sieben Stationen weniger als vor zwei Jahren und genau so viele wie am 30.6.2019.

Zu dieser Stabilität trugen im letzten Jahr zumindest für die meisten Gesellschaften auch die sehr hohen Kraftstoffmargen bei. Seit Dezember 2022 sinken diese allerdings wieder auf Werte, die wir vor dem Ukraine-Krieg kannten und inzwischen auch darunter. Im weiteren Text zeigt sich dann auch an manchen Stellen, dass den Autoren sehr wohl bewusst ist, welche Probleme die Branche beschäftigen und dass die Stabilität der Tankstellenanzahl keineswegs gesichert ist.

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Ausgleichsabgabe und Anzeigeverfahren zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht erreicht, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitslatz eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz beträgt:

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TotalEnergies verkauft das deutsche Tankstellennetz an Couche-Tard

Erst vor kurzem hat sich unser Dachverband ZTG e.V. in einem noch nicht veröffentlichten Interview gegenüber einer Fachzeitschrift geäußert, dass bei Unternehmen mit Tankstellennetzen Mittelständler und integrierte Mineralölkonzerne sich u.a. dadurch unterscheiden, dass es bei ersteren hauptsächlich darum geht, wie man Tankstellen betreibt, bei letzteren jedoch auch immer, ob man sie in einem Markt noch weiter betreibt. Zuletzt sah man dies in Deutschland an den Beispielen Esso und OMV. Ab heute wird die Liste durch TotalEnergies ergänzt. Relativ zeitgleich mit der Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung zum Verkauf des deutschen und niederländischen Tankstellengeschäfts von TotalEnergies an den kanadischen Convenience-Konzern Couche-Tard erhielten wir dankenswerterweise eine Mail von Christian Howe, Direktor Tankstellen der TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH, aus der wir zur Vermeidung von Missverständnissen nicht zitieren, sondern sie nachstehend in voller Länge wiedergeben:

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