Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoff

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat in der letzten Woche ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis von Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres sind die Preise trotz gestiegenen CO2-Emissionskosten etwas gesunken, für Benzin um ca. 3 Cent und für Diesel um ca. 6 Cent pro Liter. Dabei folgten die Preisverläufe im Verlauf des Quartals weitgehend dem Rohölpreis. Mit zunehmender Sorge beobachten wir die immer häufigeren Preisänderungen an der Zapfsäule. Hier gab es im ersten Quartal 2025 nochmals einen Zuwachs. Im Schnitt ändern Tankstellen ihre Preise 22-mal am Tag, vor allem in Ballungsräumen noch deutlich häufiger.“

Herrn Mundt macht das Sorge, weil dadurch „für Verbraucherinnen und Verbraucher die Orientierung erschwert“ werde. Im weiteren Text des Quartalsberichts wird hingegen beruhigt: „Die vielen Preiszyklen an immer mehr Tankstellen sind nur auf den ersten Blick chaotisch. Tatsächlich sind sie recht gut vorhersagbar.“

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Warnung: Gefälschte E-Mails zur Teilnahme an einem “DGUV-Präventionsmodul” im Umlauf

Das Wichtigste vorweg: Eine derzeit vielen Tankstellen (und auch dem ZTG) zugegangene Mail zu einem angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammt nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie ist eine Fälschung! Auf keinen Fall die beiliegende „Rechnung“ bezahlen!

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet “DGUV-Präventionsmodul 2025 – Zustellung von Schreiben und Rechnung“ oder auch “Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen”. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende Verpflichtung zur Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Dabei werden nicht nur Mitgliedsbetriebe der BGN angeschrieben, wie sich schon an unserem Beispiel zeigt. Die meisten Tankstellen sind Mitgliedsbetriebe der BGHW.

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Das Tankstellennetz am 01.01.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zum Jahresanfang 2025 veröffentlicht. Sie zeigen, dass sich die Anzahl der Straßentankstellen im zweiten Halbjahr 2024 so gut wie nicht mehr verändert hat, nachdem sie innerhalb des ersten Halbjahres 2024 um 65 Stationen auf noch 14.019 Stationen gesunken war. Zum 1.1.2025 zählt der EID noch 14.018 Straßentankstellen.

Das Netz in seiner Gesamtheit ist daher weiter zahlenmäßig stabil oder, wie es der EID ausdrückt: „Tankstellen sind kein Auslaufmodell.“ Sowohl bezüglich der Kraftstoffmengen wie auch der Margen war 2024 für die Gesellschaften ein gutes Jahr. Wie sich bereits in der ersten Jahreshälfte abzeichnete, liegen die vom Beratungsunternehmen Wood Mackenzie ermittelten Bruttomargen im Jahr 2024 gegenüber dem schon nicht schlechten Jahr 2023 um 5 Cent pro Liter höher, während die Kraftstoffabsätze über Tankstellen ungefähr auf dem Niveau von 2023 liegen dürften. Genaueres lässt sich derzeit noch nicht sagen, denn das für die amtlichen Mineralöldaten zu zuständige BAFA hat die offiziellen Zahlen des Jahres 2024 immer noch nicht veröffentlicht. Nach den bisher bekannten Zahlen kann man davon ausgehen, dass wie im Vorjahr leichte Zugewinne beim Absatz von Ottokraftstoffen die Absatzverluste beim Diesel kompensiert haben.

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Revisionssichere Speicherung von Mails

Erstaunlich viele Verbandsmitglieder nutzen als E-Mail-Adresse die ihnen von ihrer Mineralölgesellschaft zur Verfügung gestellte. So enden viele uns übermittelte Mail-Adressen bspw. auf tankstelle.de, tankstelle-td.de, tamoil.net oder team.de. Selbst manche Mitglieder, welche die Vertragsrechtsschutzversicherung der DEURAG beantragen, wollen offenbar über den Mailserver ihrer Gesellschaft kontaktiert werden.

Was anscheinend vielen dieser Mitglieder nicht bewusst ist: Mit Beendigung ihres Tankstellenvertrags verlieren sie diese E-Mail-Adressen und haben dann keinen Zugriff mehr auf den über diese Adressen gelaufenen Mailverkehr, wenn sie ihn nicht zuvor außerhalb des gesellschaftseigenen Servers gesichert haben. Wir haben es in der Vergangenheit öfter erlebt, dass Mitglieder nicht mehr nachweisen konnten, dass ihnen von ihrem Außendienstler per Mail bestimmte Zusagen gemacht worden waren.

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Presseschau

Den meisten Unternehmern fehlt die Zeit, um regelmäßig die Fach- und Wirtschaftspresse zu lesen. Wer dennoch auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehlen wir die Presseschau von ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner, die wir unseren Mitgliedern heute erstmalig zusenden.  In der Presseschau, die mehrmals in der Woche erscheint, verlinkt Kollege Ziegner die wichtigsten Artikel mit Themen rund um die Tankstellenbranche. Dabei reicht das Spektrum vom detaillierten Hintergrundbericht beispielsweise zu Entwicklungen auf dem Rohöl- oder Automobilmarkt bis zur kuriosen Reportage aus der nicht enden wollenden Serie „Senioren in der Waschstraße“. Für den Schnellleser gibt es vor jedem Link eine kurze Zusammenfassung des Artikels – kenntnisreich und oft auch humorvoll geschrieben.

Aktualisierte Studie zu den Kosten von E-Fuels – Kostenstudie der Beratungsfirma Frontier Economics

Im Oktober 2024 veröffentlichten der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. eine vom Beratungsunternehmen Frontier Economics erstellte E-Fuels-Kostenstudie „Szenarien für den Markthochlauf von E-Fuels im Straßenverkehr“. Ein Fazit der Studie ist, dass durch Beimischungen von E-Fuels bis hin zur vollständigen Ersetzung fossiler Kraftstoffe bezahlbare Kraftstoffpreise für den Endverbraucher möglich sind. Voraussetzung dafür sei, dass die industrielle Produktion der E-Fuels an geeigneten globalen Standorten erfolgt und durch Skaleneffekte positiv verlaufende Produktionshochläufe und damit Kostendegressionen greifen können. Diese führen bereits mittelfristig zu erheblichen Kostensenkungen.

Die Studie macht zudem deutlich, dass es geeigneter regulatorischer und politischer Rahmenbedingungen bedarf, damit diese Produktions- und die damit einhergehenden Kostenpotentiale auch entwickelt und genutzt werden können.

UNITI hat jetzt eine aktualisierte Fassung der Studie erstellen lassen, die wir in der Anlage beilegen. Die Aktualisierung erfolgte, weil kürzlich eine der für die Studie genutzte Drittstudie deutlich verbesserte Daten bezüglich der zukünftigen Produktionskosten von E-Fuels veröffentlicht hatte.

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Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht, in dieser Ausgabe ergänzt um einen Rückblick auf das gesamte Tank-Jahr 2024 und einen kurzen Beitrag zu den Entwicklungen um den Jahreswechsel 2025.

Haupterkenntnis von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „

Die Bilanz des Tank-Jahres 2024 fällt gemischt aus: Von den zeitweisen Preisrückgängen im Sommer von um die 10 Cent war an Silvester nicht mehr viel übrig. Im Schnitt kostete E5 knapp 1,80 und Diesel 1,65 EUR pro Liter – immerhin rund 5 bzw. 8 Cent weniger als im Vorjahr. Durchschnittspreise sind das eine, was zählt, ist aber natürlich der Preis an der Zapfsäule. Tankstellen ändern ihre Preise immer öfter, zum Teil über 20 Mal pro Tag. Aber wir erfassen regelmäßige Muster, Tankstellen und Zeiten, wo es billiger ist. Dies gilt es, gezielt ausnutzen z.B. durch Preisvergleich per App.

Im Großen und Ganzen also keine neuen Erkenntnisse. Ebenfalls nicht neu ist, dass sich das Kartellamt bei den Preisabständen zwischen Autobahn- und Straßentankstellen offenbar nur als Beobachter betrachtet, statt sich mit den möglichen Ursachen der immer weiter wachsenden Preisabstände zu befassen. So heißt es in dieser Ausgabe recht lakonisch:

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Steigender Mindestlohn für Auszubildende – Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs – Beschäftigung im Übergangsbereich Midijob – Gutscheine für Beschäftigte

Zum 01.01.2025 steigt die Mindestlohnvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab Jahresbeginn antreten:

  • Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 682,00 €
  • Im zweiten Jahr steigt der Lohn auf 805,00 €
  • Im dritten Jahr beträgt die Vergütung 921,00 € und
  • Im vierten Jahr 955,00 €.

Für Auszubildende, die bereits in der Ausbildung sind, gelten die Ausbildungsvergütungen aus dem laufenden Jahr 2024.

Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2025 auf 12,82 €. Die Erhöhung wirkt sich auch auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Im Jahr 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.

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Nochmals: BGH-Urteil zur Haftung bei Schäden in Autowaschanlagen

Wir kommen auf unsere Mitteilung vom 21.11.2024 zurück, mit dem wir über das Urteil des BGH (Az. VII ZR 39/24) informierten, der einen Waschanlagenbetreiber zu Schadensersatz gegenüber einem Kunden verurteilt hatte. Den Sachverhalt (abgerissener Heckspoiler) haben wir in diesem Rundschreiben bereits ausführlich behandelt, sodass wir auf Wiederholungen verzichten. Das Urteil liegt nunmehr im Volltext vor. Es enthält keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse gegenüber der Pressemitteilung des BGH vom 21.11.2024, auf deren Grundlage wir unser Rundschreiben am gleichen Tag verschickt hatten.

Allerdings wird nach Lektüre des Urteilstextes klarer, wie der BGH zu seiner Entscheidung gekommen ist; ebenso, dass Befürchtungen, er habe eine Gefährdungshaftung oder eine verschuldensabhängige Garantiehaftung für Waschanlagenbetreiber geschaffen, grundlos waren. Wörtlich heißt es: „Ebenfalls zutreffend hat das Berufungsgericht weiter angenommen, dass der Betreiber einer Waschanlage im Grundsatz nur bei Vorliegen einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung für Fahrzeugschäden während des Waschvorgangs haftet (BGH, Urteil vom 30. November 2004 – X ZR 133/03, NJW 2005, 422, juris Rn. 15; Urteil vom 23. Januar 1975 – VII ZR 137/73, NJW 1975, 685, juris Rn. 10). Ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien – für die hier keine Anhaltspunkte bestehen – kann nicht davon ausgegangen werden, dass er dem Kunden verschuldensunabhängig garantieren will, dass sein Fahrzeug nicht beschädigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1975 – VII ZR 137/73, NJW 1975, 685, juris Rn. 10).

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Zoll beschlagnahmt Philip Morris Terea-Artikel mit roter „erhitzter Tabak“- Steuerbanderole

Wie wir von unserem Mitgliedsverband Schleswig-Holstein erfahren haben, führt der Zoll derzeit Überprüfungen der Philip Morris Tabakerzeugnisse Terea durch und beschlagnahmt die Produkte, die noch mit der roten Steuerbanderole für “erhitzten Tabak” gekennzeichnet sind. Nach Auffassung der Zollverwaltung sind die Terea-Produkte (anders als bspw. die „Heets“) wie Zigaretten anzündbar und daher unmittelbar zum Rauchen geeignet. Inzwischen kennzeichnet Philip Morris die Ware daher mit der blauen Banderole „Zigaretten“.

Philip Morris hat zu diesem Thema das in der Anlage befindliche Informationsschreiben herausgegeben, das auch über die Hintergründe informiert.

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