Überlegungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.07.2020

Überlegungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.07.2020

Den vom finanziellen Volumen her wichtigsten Punkt des Konjunkturprogramms, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken, hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag beschlossen. Dieser Beschluss zur ersten Steuersatzsenkung in der Geschichte dieser Steuer steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Angesichts der Mehrheiten sollte dies eigentlich eine reine Formsache sein, doch besteht neben dem „Struckschen Gesetz“ (Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt.) eine weitere Unsicherheit darin, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), aktuell fordert, Tabak- und Alkoholprodukte von der geplanten Mehrwertsteuersenkung auszunehmen. Dabei ist die Zeit für eine Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen bereits jetzt äußert knapp, nicht nur für die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater, sondern auch für die Finanzverwaltung. Die notwendigen Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat sollen erst für den 29. Juni terminiert sein. Planungssicherheit sieht anders aus.

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