Gehalt für Familienangehörige: Wann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt

Gehalt für Familienangehörige: Wann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt

In vielen Tankstellenbetrieben packt die Familie mit an: Der Sohn hilft an der Kasse, die Tochter übernimmt Büroarbeiten, der Ehepartner kümmert sich um Bestellungen und Abrechnung. Ob und wie sich eine solche Mitarbeit steuerlich sinnvoll in ein reguläres Arbeitsverhältnis überführen lässt, erläutern wir in diesem Rundschreiben.

Grundsatz: Verwandtschaft ist kein Hindernis

Angestellt werden können neben den eigenen Kindern auch Ehepartner, Eltern oder andere Angehörige. Für die steuerliche Anerkennung kommt es weniger darauf an, wer beschäftigt wird, sondern darauf, dass tatsächlich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis ordentlich ausgestaltet ist. Wer nur gelegentlich einspringt und dafür regelmäßig Geld bekommt, hat noch kein belastbares Arbeitsverhältnis. Bei minderjährigen Kindern kommen zusätzlich arbeits-, familien- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben hinzu (dazu unten mehr).

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