Corona – Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020

Corona – Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020

Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.

I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020

Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen……

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FTG e.V.