Corona – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Corona – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Der FTG e.V. stellt seinen Mitgliedern Muster-Formulare für die Dokumentation des 3G-Status der Beschäftigten zur Verfügung.

Auf Basis der vielen den Verband erreichenden Anfragen außerdem noch einige ergänzende Informationen zu den Newsletter der letzten Tage:

1. 3G am Arbeitsplatz

Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen täglich einen Test vorlegen.

 2. Testpflicht von Auszubildenden

Die 3G-Pflicht gilt auch für Auszubildende, die in den Betrieb kommen; diese müssen ebenfalls einen Testnachweis erbringen, sofern sie keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen.

3. Speicherung des Impfstatus – Datenschutz

Für die Speicherung des Status als solchem ist keine Einwilligung des Arbeitnehmers notwendig, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber ein Foto oder einen Scan des Dokuments speichern möchte.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

FTG e.V.