Kurzarbeit wird erleichtert – Bundestag beschließt Gesetzentwurf

Kurzarbeit wird erleichtert – Bundestag beschließt Gesetzentwurf

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag im Eilverfahren einstimmig einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Gesetzentwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können.

Infografik zu Neuen Regeln für Kurzarbeitergeld #CoronaVirus

Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der BA erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Hier der Link zur Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/kurzarbeitergeld-wird-erleichtert.html

Im Mitgliederbereich unserer Website finden Sie unter der Rubrik “Sonstige Personalangelegenheiten” u.a. ein Merkblatt zum Kurzarbeitergeld, ein Musterformular für eine Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern oder Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit.

FTG e.V.