Erhöhung Mindestlohn und Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2026 auf 13,90 € / Stunde. Die Erhöhung wirkt sich auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt dann bei 603,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603,00 € verschiebt sich auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Der Midijob beginnt ab dem 01.01.2026 bei einem Verdienst von 603,01 €. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000,00 € monatlich. Zu beachten ist hierbei, dass bisherige Midijobs mit einem Verdienst bis 603,00 € dann keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mehr sind. Die Beschäftigten verlieren dadurch ihren Krankenversicherungsschutz, wenn der Verdienst nicht entsprechend erhöht wird. Eine Bestandsschutzregelung ist nicht vorgesehen. Bitte prüfen Sie auch hier Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.
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