Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Viele Tankstellenbetreiber haben bereits die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zum Gehalt zukommen zu lassen und sie an ihr Unternehmen zu binden. Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann von jedem Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.

Für Tankstellenunternehmer, welche die Inflationsausgleichsprämie noch nicht bzw. noch nicht bis zum Höchstbetrag gezahlt haben, ist folgender Hinweis zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie wichtig, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktuell erteilt hat:

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Arbeitnehmer können im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – Urteil des LAG Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 11. April 2024 (Az. 7 Sa 516/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer zumindest auf den ihm gesetzlich zustehenden Teil seiner Urlaubsansprüche nicht wirksam verzichten kann, solange sein Arbeitsverhältnis noch besteht – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Es ging in dem Verfahren um einen Angestellten, der sich im Rahmen eines Arbeitsrechtsstreits mit seinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte. Wegen dauerhafter Erkrankung hatte er noch keinen Urlaub genommen. Im Text des vom Arbeitsgericht festgestellten Vergleichs hieß es, Urlaubsansprüche seien „in natura gewährt“ und die Parteien seien sich „darüber einig, dass über die hier geregelten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“ Das Arbeitsverhältnis endete einen Monat nach diesem gerichtlichen Vergleich.

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Änderung der Tabaksteuerverordnung – Aufhebung der Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 regelte § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung eine Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm. Mit dieser Neuregelung sollte verhindert werden, dass in Shisha-Bars Wasserpfeifentabak aus Großpackungen entnommen und unzulässigerweise in Einzelportionen an Kunden verkauft wird. Bei der Bemessung der Höchstmenge von 25 Gramm war damals auf die Ausmaße gängiger Wasserpfeifen abgestellt worden.

Die Neuregelung führte in der Folge allerdings dazu, dass verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” anboten, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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UNITI expo – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet ihre Tore für Fachbesucher vom 14. – 16. Mai 2024. Die Öffnungszeiten liegen am 14. und 15. Mai zwischen 09:00 bis 18:00 Uhr, am 16. Mai zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G01.). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 431 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience, Dienstleistung & Medien sowie Alternative Kraftstoffe verschaffen.

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JET-Tankstellen in Deutschland und Österreich stehen zum Verkauf

Der deutsche Tankstellenmarkt kommt nicht zur Ruhe. Nach Esso, OMV, TotalEnergies und Mabanaft möchte der nächste Konzern sein deutsches Tankstellennetz verkaufen.

Phillips 66, die Muttergesellschaft der JET Tankstellen Deutschland GmbH, hat in ihrem am 26. April veröffentlichten Quartalsbericht und im anschließenden Investorengespräch verkündet, die Firma wolle sich von ihren Tankstellennetzen in Deutschland und Österreich trennen. Der Verkaufsprozess sei bereits eingeleitet worden. Betroffen sind 811 Stationen in Deutschland und 162 in Österreich.

Mark E. Lashier, Präsident, CEO & Director von Phillips 66, äußerte sich gegenüber den Investorenvertretern: „Wir haben bereits Pläne angekündigt, Vermögenswerte zu veräußern, die nicht mehr zu unseren langfristigen Zielen passen, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, über 3 Mrd. USD an Erlösen zu erzielen. Die erwarteten Erlöse werden unsere strategischen Prioritäten unterstützen, einschließlich der Rendite für unsere Aktionäre. In diesem Quartal haben wir einen Prozess zur Veräußerung unseres Retail-Geschäfts in Deutschland und Österreich eingeleitet und die Mitarbeiter über die Pläne informiert. Der Abschluss der Veräußerungen ist abhängig von zufriedenstellenden Marktbedingungen und den üblichen Genehmigungen.“

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kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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Kraftstoff News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis: „Die Kraftstoffpreise stiegen im ersten Quartal insbesondere für Benzin deutlich. Im Verlauf des Quartals stieg der Preis von E5 um ca. 11 Cent auf 1,886 Euro pro Liter. Der Preis von E10 Benzin stieg ebenfalls um ca.11 Cent auf 1,829 Euro pro Liter. Diesel stieg um ca. 3 Cent und kostete am Quartalsende 1,729 Euro pro Liter. Während die Benzinpreise zum Ende des Quartals kontinuierlich stiegen, war Diesel Mitte Februar am teuersten.“

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Amtlicher Mineralölabsatz 2023

Nach der erst jetzt vorliegenden Mineralölabsatzstatistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2023 ist der gesamte Mineralöl-Inlandsabsatz im letzten Jahr um 5,2 % gesunken – eine Konsequenz aus anhaltend hohen Energiepreisen und einer schwachen Konjunktur. Insbesondere die Nachfrage aus der chemischen Industrie, dem Baugewerbe und der Logistikbranche ging zurück. So verringerte sich der Absatz von Rohbenzin (Ausgangsprodukt für die Chemieindustrie) 2023 um 16,9 % auf 10,6 Millionen Tonnen, der Dieselabsatz sank um 3,6 % auf 33,4 Millionen Tonnen.

Allein Ottokraftstoff verzeichnete im zweiten Jahr in Folge einen steigenden Absatz. Dieser wuchs um 2,5 % auf rund 17,3 Millionen Tonnen.

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Das Tankstellennetz am 01.01.2024

Die Zeiten ändern sich: „Special Tankstellen“ hieß das Sonderheft bisher, mit dem der Energie Informationsdienst traditionell im März die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar veröffentlicht. „Special tanken & laden“ heißt die aktuelle Ausgabe erstmals, und die Themen Ladesäulen, Ladeinfrastruktur und auch die geplante Pflicht zur Installation von Ultraschnell-Ladesäulen an Tankstellen werden ausführlich behandelt. Bezeichnenderweise ist die erste Interviewpartnerin in dieser Ausgabe Cathrin Lind, Vice President Operations von EnBW mobility+, die, wahrscheinlich ohne es zu wollen, die Widersinnigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen wie folgt zusammenfasst: „Die Mineralölwirtschaft kann Ladesäulen im ersten Schritt ja letztlich nur dort errichten, wo sie bereits Tankstellen betreibt und oft passen die Standorte der Stationen und das Mittelspannungsnetz nicht zusammen. Da haben wir als EnBW natürlich einen gewissen Vorteil, weil wir die Standorte auf einer weißen Karte planen können und bestenfalls dort errichten, wo der erforderliche Netzanschluss bereits vorhanden ist.“ Und, um das Zitat zu ergänzen, wo die Auflagen bezüglich Flächennutzungen (Parkplätze) oder Lärmschutzauflagen geringer sind als an mancher bestehenden Tankstelle.

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Mitglieder werben Mitglieder

Eine Mitgliedschaft im FTG e.V. bietet viele Vorteile. Viele Tankstellenbetreiber nutzen diese bereits:

  • Wir unterstützen fachkundig bei arbeitsrechtlichen Fragen, beim Abschluss von Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, bei Themen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.
  • Im Mitgliederbereich unserer Website ftg-bonn.de bieten wir eine umfangreiche Sammlung aktueller Musterverträge und -formulare.
  • Mit der von uns in Auftrag gegebenen und vor Gericht anerkannten REFA-Studie können wir den exakten Arbeitszeitbedarf und die entsprechenden Personalkosten an den Tankstellen unserer Mitglieder berechnen.
  • Wir ermitteln auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den dem Handelsvertreter bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB („HVA“).
  • Wir bieten exklusiv die Möglichkeit, eine Spezial-Rechtsschutzversicherung der DEURAG für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften abzuschließen.
  • Mit unseren FTG-Newsletter und dem ZTG-Report informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig zu aktuellen Themen.

Jedes neue Mitglied macht uns noch stärker, verleiht uns noch mehr Gewicht in der Lobbyarbeit und schafft noch mehr Spielraum für neue Aktivitäten.

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