Zahlung von Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt
Im ZTG-Report 02/2023, der unseren Verbandsmitgliedern kürzlich per Post zuging, findet sich u.a. die Besprechung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Zahlung von Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt.
Unser Tipp in diesem Zusammenhang: Soll die Freiwilligkeit einer Sonderzuwendung wie z.B. Weihnachtsgeld vertraglich fixiert werden, ist eine exakte Formulierung notwendig. Bei Unsicherheiten, ob die von Ihnen verwandten Arbeitsverträge ausreichend belastbar sind, können Sie mit Ihren Arbeitnehmern eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schließen – natürlich nur, wenn diese der Ergänzung freiwillig zustimmen.
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