Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten (Vapes) ab 1. Juli 2026
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (sog. ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Einwegprodukte erheblich ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2026 — nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist — sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (sog. Vapes) im Sortiment führen oder geführt haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist dabei nicht an den Neukauf eines Produkts gebunden. Ausgenommen sind lediglich Händler, die den Verkauf dieser Produkte bis zum 30. Juni 2026 vollständig eingestellt haben.
Im Einzelnen ergeben sich aus der Neuregelung folgende Pflichten:
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