Neue Übersicht zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer
Die unter dem Stichwort „Lockdown light“ von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 in allen Bundesländern über den Verordnungsweg in Kraft gesetzt worden. Tatsächlich haben diese Verordnungen viele Gemeinsamkeiten, bspw. dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten, maximal zehn Personen, treffen dürfen. Doch selbst bei dieser einfachen Regel gibt es Unterschiede zwischen den Ländern: In Sachsen dürfen sich z.B. Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen…
Weitere Unterschiede gibt es bei der Pflicht zur Mund-/Nasebedeckung.
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