Mindestlohnerhöhung und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Ab dem 01.01.2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde angehoben.
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt dann auf 538,00 € / Monat.
Ab dem 01.01.2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde angehoben.
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt dann auf 538,00 € / Monat.
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