Lagerung von Flüssiggasflaschen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wandte sich an unseren Dachverband ZTG e.V. und teilte mit, es sei im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Schleswig-Holstein aufgefallen, dass im Einzelhandel (Tankstellen, Supermärkte, Campingzubehör, Baumärkte etc.) Flüssiggasflaschen häufig nicht vorschriftsmäßig gelagert werden. Üblicherweise werden die für den Verkauf vorgesehenen Flaschen sowie die von den Kunden zurückgegebenen Flaschen in Gitterboxen gelagert. Von den Flaschen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen und die Umgebung ausgehen. Deshalb sind bei der Wahl des Standortes der Gitterboxen insbesondere die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zu beachten.
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