Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) – Neue Regeln zur Preissetzung ab 1. April 2026
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz wird heute, am 31. März 2026, im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit zum 1. April 2026 in Kraft. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes:
1. Die neue Kernregel: Preiserhöhung nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr
Ab dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen die Preise für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ (also nicht nur Super E5, Super E10 und Diesel, wie es im ursprünglichen Entwurf hieß) nur noch einmal am Tag erhöhen – und zwar ausschließlich um 12:00 Uhr mittags. Das Modell ist dem österreichischen Modell nachempfunden und wird dort seit Längerem angewendet.
Im Klartext bedeutet das: Wenn der Preis um 12:00 Uhr angehoben wurde, darf er erst am nächsten Tag um die gleiche Uhrzeit ein zweites Mal nach oben gesetzt werden – egal, ob sich Einkaufspreise in diesem Zeitraum ändert. Umgekehrt gilt: Preissenkungen sind jederzeit und beliebig oft möglich. Daran ändert das Gesetz nichts.
Wer um 12:00 Uhr keinen neuen Preis setzt, dessen bisheriger Preis bleibt weiter gültig – der Erhöhungszeitpunkt muss also nicht zwingend genutzt werden. Allerdings verschiebt sich dann die die nächste Möglichkeit, Preise zu erhöhen, auf den nächsten Tag um 12.00 Uhr.
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!
Schreibe einen Kommentar