Kooperationsvereinbarung mit Minerva KundenRechte
Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – zusätzlich zur allgemeinen Teuerung müssen viele privat krankenversicherte Tankstellenbetreiber jetzt (oder in Kürze – die DKV kündigt Prämienerhöhungen zum 01.04.2023 an) noch die Beitragssteigerungen der Krankenversicherer verkraften.
Ein Tarifwechsel ist hier die einzige Möglichkeit, die Kosten zu senken. Privat Krankenversicherte wechseln dann in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet.
Möglich macht diese Kostenbremse § 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind dauerhaft an ihren Versicherer gebunden, da der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur schlecht möglich ist. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.
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