Erhöhung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug

Erhöhung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug

Für Arbeit­nehmer ist es immer erfreulich, wenn eine gute Arbeits­leistung auch durch zusätzliche Aufmerk­samkeiten des Arbeitgebers in Form von Mitarbeiter­benefits honoriert wird. Dies geschieht vielfach in der Form von Tankgutscheinen.

Die Frei­grenze des steuer­freien Sach­bezuges wurde zum 01.01.2022 auf 50,00 € erhöht (bislang 44,00 €). Arbeitgeber haben also weiterhin die Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuerfreien Sachbezug in Form von Gutscheinkarten oder Tankkarten zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurden die Vorgaben spezifiziert. Inzwischen sind Gutscheine für Mitarbeiter nur dann erlaubt, wenn Sie einen direkten Sachbezug beinhalten:

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

 

FTG e.V.