Erhöhung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug
Für Arbeitnehmer ist es immer erfreulich, wenn eine gute Arbeitsleistung auch durch zusätzliche Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers in Form von Mitarbeiterbenefits honoriert wird. Dies geschieht vielfach in der Form von Tankgutscheinen.
Die Freigrenze des steuerfreien Sachbezuges wurde zum 01.01.2022 auf 50,00 € erhöht (bislang 44,00 €). Arbeitgeber haben also weiterhin die Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuerfreien Sachbezug in Form von Gutscheinkarten oder Tankkarten zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurden die Vorgaben spezifiziert. Inzwischen sind Gutscheine für Mitarbeiter nur dann erlaubt, wenn Sie einen direkten Sachbezug beinhalten:
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!
Schreibe einen Kommentar