Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen ab 1. Oktober 2021
Was nutzt es dem Diesel tankenden Kunden, wenn er an der Tanksäule lesen kann, wie hoch die Energiekosten pro 100 km seines Fahrzeugtyps wären, hätte dieser anstatt eines Dieselmotors einen Benzinmotor oder einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder einen Elektromotor oder liefe mit Auto- oder Erdgas? Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet werden und für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisieren.“ Dazu ließe sich viel sagen, jedoch vergebens, denn am 25. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen, übrigens in Umsetzung einer europäischen Richtlinie.
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