Corona – Neue Verordnungen der Bundesländer
Am Freitag, 20. August 2021, tritt die aktualisierte (und erheblich gekürzte) Coronaschutzverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Aufgrund des Impffortschritts sowie einer geringen Auslastung der Krankenhäuser werden die Regeln trotz weiter steigender Inzidenzen gelockert.
Wesentliche Neuerung: Es kommt landesweit die sogenannte 3G-Regelung zur Anwendung, auf die sich die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin geeinigt hatten. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen dann wieder grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wahrnehmen. Erhalten bleibt allerdings die Maskenpflicht bspw. im Nahverkehr, in Innenräumen (also auch im Verkaufsraum der Stationen) und überall dort, wo sich Bürger in einer Schlange anstellen oder warten müssen. Für Schüler reicht als Testnachweis der Schülerausweis, da sie ohnehin zweimal pro Woche in den Schulen getestet werden. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen gar keinen Test.
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