Corona-Krise – Neuregelung der Pandemiebestimmungen
Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.
Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!
Schreibe einen Kommentar