Corona – Aktuelle Änderungen
Trotz der weiterhin sehr hohen Fallzahlen und Inzidenzen setzt die Bundesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus nun hauptsächlich auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die von den Ländern genutzte Übergangsfrist für die bisher geltenden strengen Einschränkungen läuft an diesem Wochenende aus.
Grundsätzlich sollen die Corona-Regeln in Deutschland nach der Übergangsfrist bis 2. April weitgehend wegfallen. Dann gilt beispielsweise keine Maskenpflicht mehr in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen, 2G- oder 3G-Regelungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden vollständig aufgehoben. Es gibt dann noch eine Verteilung in “Basisschutz” und “Hotspot”-Regelungen.
Für “besonders verletzliche Gruppen” sieht die Anschlussregelung der Corona-Maßnahmen einen Basisschutz vor, der weiterhin bestehen soll. So sollen beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der ambulanten Pflege oder auch in Krankenhäusern besonders geschützt werden. Dort kann daher die Maskenpflicht aufrechterhalten bleiben. Gleiches gilt für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und auch die Testpflicht an Schulen. Entscheidend ist allerdings immer die jeweilige Regelung des Bundeslandes.
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