Nochmals Winter und Verkehrssicherungspflicht – hier: Warnschilder

Nochmals Winter und Verkehrssicherungspflicht – hier: Warnschilder

Wir kommen auf unsere Informationen vom Dezember 2025 zurück, in welchen wir zum wiederholten Mal auf die Verkehrssicherungspflichten im Winter hingewiesen hatten.

Angesichts des Frosts in vielen Teilen Deutschlands in den letzten Wochen verwundert es nicht, dass uns wieder Berichte erreichen, wonach Kunden in der Nähe von Waschplätzen und Waschportalen gestürzt sind und Tankstellenbetreiber wegen angeblich nicht erfüllter Verkehrssicherungspflichten haftbar machen wollen.

In diesem Zusammenhang bekommen wir immer wieder die Frage gestellt, welchen Textinhalt aufgestellte Warnschilder haben müssten, um ihren Zweck zu erfüllen. Bereits vor Jahren hat das OLG Düsseldorf sich in einem Urteil wie folgt geäußert: „Eine geeignete Warnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass in dem betreffenden Bereich der Waschanlage auch dann Glatteis vorhanden sein kann, wenn das übrige Gelände eisfrei ist und auch die Witterung kein Glatteis erwarten lässt.“ Schilder mit dem Text „Achtung! Rutschgefahr!“ oder „Eingeschränkter Winterdienst: Betreten auf eigene Gefahr!“ hat das Gericht für nicht ausreichend erachtet.

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FTG e.V.