Feuerwerksverkauf zum Jahresende
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 bereits am Samstag, 28. Dezember 2024 und endet am Dienstag, 31. Dezember 2024.
Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.
Verkauft werden dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 während des ganzen Jahres an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf darf innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen. Dagegen dürfen die Feuerwerksartikel der Kategorie F2 nur an Personen verkauft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dies auch nur innerhalb von Verkaufs-räumen. Das Verkaufspersonal muss ebenfalls mindestens 18 Jahre alt und unterwiesen sein.
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