Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Viele Tankstellenbetreiber haben bereits die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zum Gehalt zukommen zu lassen und sie an ihr Unternehmen zu binden. Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann von jedem Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.

Für Tankstellenunternehmer, welche die Inflationsausgleichsprämie noch nicht bzw. noch nicht bis zum Höchstbetrag gezahlt haben, ist folgender Hinweis zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie wichtig, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktuell erteilt hat:

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

FTG e.V.