Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023 im Bundesgesetzblatt
Am 20.03.2023 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c ZPO bekannt gemacht.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 01.07.2023:
- Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1.402,28 € monatlich, 322,72 € wöchentlich und 65,54 € täglich.
- Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 527,76 € monatlich, 121,46 € wöchentlich und 24,29 € täglich.
- Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 294,02 € monatlich, 67,67 € wöchentlich und 13,54 € täglich.
- Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.298,81 € monatlich, 989,31 € wöchentlich und 197,87 € täglich erhöht.
Alle weiteren ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können der Tabelle aus dem obigen Link entnommen werden.
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