Terminsache 1. Juli 2022: Eintragung ins Verpackungsregister auch für Tankstellen verpflichtend!
Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland für alle Verpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Durch die Bezeichnung „Hersteller“ im Verpackungsgesetz herrschte lange Zeit die Auffassung, dass Tankstellen von dieser Verpflichtung zur Eintragung nicht betroffen sein könnten.
Inzwischen hat die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) klargestellt, dass unter dem Begriff „Hersteller“ auch die so genannten „Erstinverkehrsbringer“ von Verpackungen erfasst sind. Tankstellen sind dann „Erstinverkehrsbringer“, wenn sie Waren in Serviceverpackungen abgeben. Zu den Serviceverpackungen gehören bspw. Brötchentüten, aber auch Coffee-to-go-Becher.
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