Abschlussprüfungen bei Kurzarbeitergeld
Viele Tankstellenbetreiber haben in der Coronakrise erstmals Kurzarbeit in ihren Betrieben eingeführt und Kurzarbeitergeld beantragt. Dieses wird von der Agentur für Arbeit nur vorläufig bewilligt.
Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt durch die jeweils zuständigen örtlichen Arbeitsagenturen im Rahmen einer Abschlussprüfung – und zwar in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Wir haben in dieser Woche von einer Tankstelle, die insgesamt lediglich ca. 1.000 Euro Kurzarbeitergeld bewilligt bekommen hatte, erfahren, dass eine entsprechende Abschlussprüfung angekündigt worden ist.
Wie die Kurzarbeit selbst dürften auch die jetzt anstehenden Abschlussprüfungen für die meisten Tankstellenbetreiber etwas Neues sein.
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