Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt
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