Gewerbesteuer – Zwei Tankstellen desselben Pächters in derselben Straße: Einheitlicher Gewerbebetrieb
Ein derzeit von vielen Steuerberatern verbreitetes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.06.2020 (Az. 10 K 197/17 G) hat sich mit den Merkmalen eines einheitlichen Gewerbebetriebs bei zwei von demselben Pächter betriebenen Tankstellen in derselben Straße beschäftigt. Für den vorliegenden Falls hat es entschieden, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt.
Der klagende Tankstellenpächter betrieb innerhalb einer Stadt auf derselben Straße zwei Tankstellen der gleichen Marke, darüber hinaus in einer anderen Stadt noch eine dritte, was aber für diesen Fall keine Rolle spielte. Die Entfernung zwischen den beiden Tankstellen betrug ca. 600 Meter. Das beklagte Finanzamt hatte beide Tankstellen bei einer Steuerprüfung als einen einheitlichen Gewerbebetrieb bewertet, daher die Ergebnisse beider Tankstellen addiert und den Gewerbesteuerfreibetrag nur einmal gewährt.
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