Umsatzsteuersenkung kommt auch für Tabakwaren
Teils widersprüchliche Aussagen aus den Bundesministerien für Gesundheit und für Finanzen haben in der vergangenen Woche für Unsicherheit gesorgt, ob die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % auch für Tabakwaren gelten soll. Inzwischen ist jedoch klar, dass der zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 befristet auf 16 % absinkende Umsatzsteuersatz auch für preisgebundene Tabakwaren gelten wird – eine wichtige Nachricht im Hinblick auf die kurze verbleibende Zeit für die Kassen- und Buchhaltungsumstellung.
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