Über die möglichen Fallstricke bei einem Einfühlungsverhältnis hatten wir bereits in der Vergangenheit berichtet.
Ein aktueller Fall aus der Mitgliedschaft: Einen Bewerber für eine Kassiererstelle wollte die Tankstellenbetreiberin erst einmal kennen lernen und lud ihn im ersten Gespräch zu einem „Schnuppertag“ in der Tankstelle ein. Nach diesem Tag kam sie zu der Erkenntnis, er sei für die Tätigkeit ungeeignet und teilte ihm dies am nächsten Tag auch am Telefon mit. Eine Woche später erhielt sie ein Schreiben, in dem der Interessent ihr mitteilte, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei und dass er auf Zahlung des üblichen Lohns und auf Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bestehe. Bei der Arbeitsagentur habe er sich abgemeldet.
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