Steigender Mindestlohn für Auszubildende – Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs – Beschäftigung im Übergangsbereich Midijob – Gutscheine für Beschäftigte
Zum 01.01.2025 steigt die Mindestlohnvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab Jahresbeginn antreten:
- Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 682,00 €
- Im zweiten Jahr steigt der Lohn auf 805,00 €
- Im dritten Jahr beträgt die Vergütung 921,00 € und
- Im vierten Jahr 955,00 €.
Für Auszubildende, die bereits in der Ausbildung sind, gelten die Ausbildungsvergütungen aus dem laufenden Jahr 2024.
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2025 auf 12,82 €. Die Erhöhung wirkt sich auch auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Im Jahr 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.
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