Kurzfristige Beschäftigung und Firmenwagen für Minijobber – FTG-Newsletter 08-2019

Aktuell gibt es zwei Neuigkeiten aus dem vorgenannten Themenkreis:

  1. Arbeitsgrenze für kurzfristige Minijobs dauerhaft erhöht

Eine für Arbeitgeber und Beschäftigte positive Nachricht: Die ursprünglich bis Ende Dezember 2018 befristete Ausweitung von kurzfristigen Beschäftigungen auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ist zur Dauerregelung geworden. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es auf die Höhe des Verdienstes weiterhin nicht an. Der Arbeitnehmer kann theoretisch unbegrenzt verdienen. Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind versicherungsfrei bei der Sozialversicherung. Anders als bei Minijobs fällt keine Arbeitgeberpauschale in Höhe von 30 % an. Die kurzfristige Beschäftigung ist für Arbeitgeber die günstigste Beschäftigungsform.

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Messe euvend & coffeena – 9. bis 11. Mai 2019 in Köln – FTG Newsletter 05-2019

Kaffee ist weiterhin ein Wachstumsbereich im Tankstellenshop. Die Leitung der Kölnmesse GmbH lädt daher zum zweiten Mal Tankstellenbetreiber zum Besuch der euvend & coffeena ein. Diese internationale Vending- und Kaffeemesse findet vom 09. bis zum 11.05.2019 in Köln statt. Ca. 190 Aussteller aus den Bereichen automatisierte Verkaufslösungen, professionelle Kaffeesysteme, Kaffee, Heiß- und Kaltgetränke, Snacks und Füllprodukte, Multipayment-Lösungen, Becher und Services präsentieren ihre Neuigkeiten. Zudem gibt es ein Rahmenprogramm für alle Trends und Themen.

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Tankstellengelände ist öffentlicher Verkehrsraum – Waschanlage eingeschlossen – FTG Newsletter 04-2019

Zwar haben wir in der Vergangenheit immer wieder einmal von Mitgliedern gehört, dass sich Polizeibeamte weigerten, bei Beschädigungen der Tankstellentechnik durch Kundenfahrzeuge zur Unfallaufnahme zu kommen, da es sich um einen Vorfall auf Privatgelände handele. Jedoch ist diese Auffassung, die nach kurzer Diskussion meistens auch aufgegeben wurde, schlicht falsch.

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Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Kein Verwertungsverbot – FTG Newsletter 03-2019

Ein aktueller Fall eines Mitglieds: Ein Mitarbeiter wird der Kassenmanipulation verdächtigt und die Analyse von Videoaufzeichnungen zeigt dann auch deutlich, dass der Verdächtige wiederholt die Stornotaste betätigt und sich Bargeld aus der Kasse nimmt. Die vom Mitglied gestellte Frage lautet nun, ob er dieses Videomaterial, das teilweise bereits mehrere Wochen alt ist, als Beweismittel nutzen könne, das eine außerordentliche Kündigung stützt. Schließlich hätten die Aufnahmen aus Datenschutzgründen ja eigentlich nach 48, spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden müssen.

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„Initiative pro AGB-Recht“ muss erneut tätig werden – FTG Newsletter 02-2019

Mit über 30 anderen Verbänden der Initiative „pro AGB-Recht“ konnten wir 2012/2013 erreichen, dass das deutsche AGB-Recht nicht im Interesse einiger „starker“ Marktteilnehmer aufgeweicht wurde. Hintergrund war seinerzeit, dass Verbände marktmächtiger Unternehmen die Abschaffung der Inhaltskontrolle von AGB forderten, die bei Geschäften zwischen Unternehmern verwendet werden. Sie gaukelten dabei vor, dass AGB-Klauseln zwischen Unternehmern auf Augenhöhe vereinbart würden, und ein Unternehmer einen solchen Vertrag gar nicht erst abschließen würde, wenn eine oder mehrere der Klauseln eines Vertrages für ihn nachteilig wären. Die Initiative „pro AGB-Recht“ konnte seinerzeit die Beibehaltung des bestehenden Rechts durchsetzen und damit Benachteiligungen für kleine und mittelständische Betriebe verhindern.

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Unveränderter Basiszinssatz – FTG Newsletter 01-2019

der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches liegt auch ab dem 1. Januar 2019 wieder unverändert bei -0,88 Prozent.

Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen sich wie folgt:

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REFA-Studie ermittelt Zeitaufwand an Tankstellen

Auf der FTG-Jahreshauptversammlung 2014 hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verband bei der REFA-Consulting GmbH eine Studie zur Zeitermittlung an Tankstellen in Auftrag geben sollte.

Diese Studie, im Rahmen derer mit speziellen Messmethoden der exakte Arbeitszeitbedarf an einer repräsentativen Tankstelle mit Backshop und Waschanlage berechnet wurde, ist abgeschlossen. Mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren ist es möglich, nicht nur den Stundenbedarf jeder vergleichbaren Station, sondern auch die entsprechenden notwendigen Personalkosten zu berechnen. Tankstellenbetreiber erhalten so die Möglichkeit, ihre Geschäftsplanung zu überprüfen und zu optimieren.

Da das Gutachten nach der REFA-Methodenlehre entwickelt und ordnungsgemäß durchgeführt wurde, stellt es ein statistisch abgesichertes Ergebnis dar, dass auf Plausibilität überprüft wurde. Es ist durch einen Gutachter bestätigt und wird auch im Schiedsverfahren oder vor Gericht anerkannt.

Diese Studie steht nun allen FTG-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.