Tankstellengelände ist öffentlicher Verkehrsraum – Waschanlage eingeschlossen – FTG Newsletter 04-2019

Zwar haben wir in der Vergangenheit immer wieder einmal von Mitgliedern gehört, dass sich Polizeibeamte weigerten, bei Beschädigungen der Tankstellentechnik durch Kundenfahrzeuge zur Unfallaufnahme zu kommen, da es sich um einen Vorfall auf Privatgelände handele. Jedoch ist diese Auffassung, die nach kurzer Diskussion meistens auch aufgegeben wurde, schlicht falsch.

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Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Kein Verwertungsverbot – FTG Newsletter 03-2019

Ein aktueller Fall eines Mitglieds: Ein Mitarbeiter wird der Kassenmanipulation verdächtigt und die Analyse von Videoaufzeichnungen zeigt dann auch deutlich, dass der Verdächtige wiederholt die Stornotaste betätigt und sich Bargeld aus der Kasse nimmt. Die vom Mitglied gestellte Frage lautet nun, ob er dieses Videomaterial, das teilweise bereits mehrere Wochen alt ist, als Beweismittel nutzen könne, das eine außerordentliche Kündigung stützt. Schließlich hätten die Aufnahmen aus Datenschutzgründen ja eigentlich nach 48, spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden müssen.

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„Initiative pro AGB-Recht“ muss erneut tätig werden – FTG Newsletter 02-2019

Mit über 30 anderen Verbänden der Initiative „pro AGB-Recht“ konnten wir 2012/2013 erreichen, dass das deutsche AGB-Recht nicht im Interesse einiger „starker“ Marktteilnehmer aufgeweicht wurde. Hintergrund war seinerzeit, dass Verbände marktmächtiger Unternehmen die Abschaffung der Inhaltskontrolle von AGB forderten, die bei Geschäften zwischen Unternehmern verwendet werden. Sie gaukelten dabei vor, dass AGB-Klauseln zwischen Unternehmern auf Augenhöhe vereinbart würden, und ein Unternehmer einen solchen Vertrag gar nicht erst abschließen würde, wenn eine oder mehrere der Klauseln eines Vertrages für ihn nachteilig wären. Die Initiative „pro AGB-Recht“ konnte seinerzeit die Beibehaltung des bestehenden Rechts durchsetzen und damit Benachteiligungen für kleine und mittelständische Betriebe verhindern.

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Unveränderter Basiszinssatz – FTG Newsletter 01-2019

der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches liegt auch ab dem 1. Januar 2019 wieder unverändert bei -0,88 Prozent.

Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen sich wie folgt:

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REFA-Studie ermittelt Zeitaufwand an Tankstellen

Auf der FTG-Jahreshauptversammlung 2014 hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, dass der Verband bei der REFA-Consulting GmbH eine Studie zur Zeitermittlung an Tankstellen in Auftrag geben sollte.

Diese Studie, im Rahmen derer mit speziellen Messmethoden der exakte Arbeitszeitbedarf an einer repräsentativen Tankstelle mit Backshop und Waschanlage berechnet wurde, ist abgeschlossen. Mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren ist es möglich, nicht nur den Stundenbedarf jeder vergleichbaren Station, sondern auch die entsprechenden notwendigen Personalkosten zu berechnen. Tankstellenbetreiber erhalten so die Möglichkeit, ihre Geschäftsplanung zu überprüfen und zu optimieren.

Da das Gutachten nach der REFA-Methodenlehre entwickelt und ordnungsgemäß durchgeführt wurde, stellt es ein statistisch abgesichertes Ergebnis dar, dass auf Plausibilität überprüft wurde. Es ist durch einen Gutachter bestätigt und wird auch im Schiedsverfahren oder vor Gericht anerkannt.

Diese Studie steht nun allen FTG-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

“Aktionsplan Jugendschutz” wird fortgeschrieben

Seit 2009 setzt sich die Tankstellenbranche mit ihrem “Aktionsplan Jugendschutz” für eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Alkoholverkauf ein. Die beteiligten Verbände von Tankstellenbetreibern, darunter auch der FTG e. V., und Mineralölgesellschaften haben sich im April 2015 darauf geeinigt, den Aktionsplan unbefristet fortzuführen.

Aufgabe ist die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Tankstellen. Hierdurch sollen Bestrebungen, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen zu verbieten oder einzuschränken, unnötig gemacht werden.

Ziel der Kooperation mit dem „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellen möglichst flächendeckend und nachhaltig zum Thema Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sensibilisiert und geschult werden.

Die Initiative umfasst neben Broschüren mit hilfreichen Informationen für die Auszubildenden und Mitarbeiter auch Schulungsunterlagen für Berufsschullehrer und Lehrkräfte, eine Info-Karte sowie einen begleitenden Internetauftritt (www.schu-ju.de) mit einem WBT(Web based training)-Modul. Auf der Internetseite stehen sämtliche Materialien auch als Downloads zur Verfügung. 

Der FTG e. V. appelliert an alle Mitglieder, aktiv an der Aktion teilzunehmen und sich sowie die eigenen Mitarbeiter zertifizieren zu lassen. Viele Kollegen haben dies bereits genutzt und mehrere tausend Zertifikate wurden bereits ausgestellt. 

Aral-Studie „Tankstelle der Zukunft“

Ende November hat die Aral eine Kurzfassung der von ihr und dem Deutschen Zentrum für Luft-und Raumfahrt (DLR) erstellten Studie zur “Tankstelle der Zukunft” vorgestellt. Zitat: „Sie analysiertzukünftige Mobilitätstrends und ihre Wirkung auf Dienstleistungen, Produkte und Infrastrukturen an Tankstellen bis zum Jahr 2040. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Funktionen erfolgt die Analyse differenziert nach vier Tankstellentypen – abhängig von ihrer Lage. Ziel ist es, für alle vier Stationen jeweils ein Zukunftsmodell zu entwickeln.“ Weiterlesen

Kreditkartenabrechnung – Neue Anforderungen durch PSD II und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

die Regelungen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD II und des novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) haben die Branche schon in diesem Jahr stark beschäftigt. Wichtige Änderungen einer langjährigen Abrechnungspraxis stehen jedoch noch an, spätestens bis zum 30.06.2019.

Diese betreffen das so genannte Akquisitionsgeschäft, die gemeinsame Abrechnung von Agenturgeld aus dem Kraftstoffgeschäft und den Geldern aus dem Eigengeschäft im Shop über Kredit- und Debitkarten. Von diesem Thema nicht betroffen sind lediglich Betreiber Freier Tankstellen, die an einer oder an mehreren Stationen Kraftstoff und Shopwaren ausschließlich auf eigene Rechnung verkaufen. Weiterlesen

Feuerwerksverkauf zum Jahresende

in diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 bereits am 28. Dezember 2018 und endet am 31. Dezember 2018.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig. Weiterlesen