Neue Übersicht zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer

Die unter dem Stichwort „Lockdown light“ von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 in allen Bundesländern über den Verordnungsweg in Kraft gesetzt worden. Tatsächlich haben diese Verordnungen viele Gemeinsamkeiten, bspw. dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten, maximal zehn Personen, treffen dürfen. Doch selbst bei dieser einfachen Regel gibt es Unterschiede zwischen den Ländern: In Sachsen dürfen sich z.B. Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen…

Weitere Unterschiede gibt es bei der Pflicht zur Mund-/Nasebedeckung.

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FTG-News 2020-49 – Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Danach erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst ab dem 01.01.2021 auf 9,50 €, um dann schon zum 01.07.2021 auf 9,60 € zu steigen.

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Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Danach erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst ab dem 01.01.2021 auf 9,50 €, …

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FTG-News 2020-48 – Neuregelungen der Pandemiebestimmungen

Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.

Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.

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Corona-Krise – Neuregelung der Pandemiebestimmungen

Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.

Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.

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FTG-News 2020-47 – Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.

In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.

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Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.

In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.

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FTG-News 2020-46 – Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt.

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Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt

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Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 unseres Dachverbandes ZTG ist erschienen

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen neben den – für die Branche negativen und auch positiven – Auswirkungen der Corona-Pandemie noch im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

https://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2020/09/ZTG-Jahresbericht_2020_web.pdf