FTG-News 2020-27 – Corona – Gastronomie – Lockerungen der Corona-Verordnungen
In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit dem 9. Mai Lockerungen für die Gastronomiebetriebe, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen seit heute. Weitere Länder mit bereits ausgefertigten Verordnungen sind Brandenburg (15.05.), Berlin (ab 15.05.), Rheinland-Pfalz (13.05.2020) und Mecklenburg-Vorpommern (09.05). Die geänderten Verordnungen der anderen Bundesländer sind in dieser Woche zu erwarten. Einen Überblick über die Verordnungen bzw. die Planungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in Anlage 2020-27a.